Tierschutzprozess: Fortführungsantrag Anzeige Linguisten wegen falschen Gutachtens - vgt

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Tierschutzprozess: Fortführungsantrag Anzeige Linguisten wegen falschen Gutachtens

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.01.2012)

Wien, 27.01.2012

Kein Vorsatz: Die Staatsanwaltschaft stellte Verfahren gegen linguistischen Sachver-ständigen im Tierschutzprozess ein – er habe seine abstrusen Aussagen selbst geglaubt

Kein Vorsatz: Die Staatsanwaltschaft stellte Verfahren gegen linguistischen Sachver-ständigen im Tierschutzprozess ein – er habe seine abstrusen Aussagen selbst geglaubt

Einstellung der Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen die SOKO wegen Amtsmissbrauch durch eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, Beförderung des SOKO-Chefs und des im Tierschutzprozess zuständigen Staatsanwalts, Abstufung der Freispruch-Richterin – und es folgt die nächste Ohrfeige für den Rechtsstaat: Nun wurde auch das Verfahren wegen Erstellung eines falschen Gutachtens gegen den linguistischen Sachverständigen im Tierschutzprozess eingestellt. Der VGT hat jetzt einen Fortführungsantrag eingebracht.

Er war in diesem Verfahren durch zahlreiche seltsame Äußerungen aufgefallen

Ein Beispiel: Er behauptete über ein Schreiben zu einer Nerzbefreiung von 1997, dass es von DDr. Balluch geschrieben sein müsse, weil einige statistische Parameter, wie die durchschnittliche Wort- und Satzlänge, ähnlich zu DDr. Balluchs Texten gewesen seien. Als bekannt wurde, dass dieses Schreiben mit nur einer Handvoll Änderungen von einem anderen Autor stammt und von diesem 1998 unter dessen Namen in der Nationalbibliothek archiviert worden war, zog das Statistikargument nicht mehr. Also schwenkte er um: jetzt war einer der wenigen Unterschiede der beiden Texte, ein Kongruenzfehler „der größte linguistische Fingerabdruck“ seiner Laufbahn und beweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass DDr. Balluch diese Änderungen durchgeführt haben musste.

Dann aber wurde die Urform des Textes aus dem Jahr 1994 in der Nationalbibliothek gefunden, wiederum von dem anderen Autor. Und dieser Text enthielt bereits diesen Kongruenzfehler. Also schwenkte er erneut um und behauptete, der letzte Unterschied, der noch blieb, „zu zweit“ war durch „zu mehrt“ ersetzt, weise unzweideutig auf DDr. Balluch als Autor hin. Warum? Weil „zu mehrt“ von DDr. Balluch erfunden worden sein müsse. Diese kühne Behauptung stellte er auf, ohne diese Phrase je in DDr. Balluchs Texten gefunden zu haben. Aber auch hier wurde der Linguist überführt: „zu mehrt“ findet sich bereits in einem Buch aus dem Jahr 1933. Der Kommentar des Linguisten: „Auch das Rad wurde mehrmals erfunden“.

Und trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Linguisten ein

DDr. Martin Balluch kommentiert: „Laut Staatsanwaltschaft glaubt er seine Blödheiten tatsächlich selbst, aber Blödheit sei eben nicht strafbar. Offensichtlich ist die zuständige Staatsanwältin nicht überrascht, so einen Unsinn von einem in Österreich zugelassenen gerichtlich beeideten Sachverständigen zu hören. Sind tatsächlich viele Sachverständige so dumm? Oder hat die Staatsanwältin vielleicht, wiederum von einem ÖVP-Ministerium, die Weisung bekommen, dieses Verfahren einzustellen, um die Büttel der Staatsmacht zu schützen und für ihre rückgratlose Hilfsrolle zu belohnen – in dem Fall mit dem unfassbaren Preis des Gutachtens von € 50.000!!“

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