VGT fordert: Verbot unnötiger Tierversuche - vgt

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VGT fordert: Verbot unnötiger Tierversuche

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.06.2012)

Wien, 20.06.2012

Bei Aktion auf der Rampe des Parlaments wurden an menschlichen Kaninchen Tierversuche durchgeführt - tatsächlich sterben so jährlich 20.000 Kaninchen in Österreich

Bei Aktion auf der Rampe des Parlaments wurden an menschlichen Kaninchen Tierversuche durchgeführt - tatsächlich sterben so jährlich 20.000 Kaninchen in Österreich

Mit einer aufsehenerregenden Aktion eröffnete der Verein Gegen Tierfabriken VGT heute auf der Rampe des Parlaments in Wien seine Kampagne für ein zeitgemäßes Tierversuchsgesetz. 2 menschliche Kaninchen wurden dabei in genau jener Art von Tierversuch gequält und getötet, in dem jährlich in Österreich ca. 20.000 Kaninchen zugrunde gehen, viele davon völlig unnötig. Das veraltete Tierversuchsgesetz sieht nämlich keine Möglichkeit vor, unnötige Tierversuche zu verbieten. Jeder Versuch, dessen Anordnung wissenschaftlich Sinn macht, und dessen konkretes Ziel nicht durch tierfreie Alternativen ersetzt werden kann, muss genehmigt werden. Unter dem Motto "Tierschutz ins Tierversuchsgesetz" fordert der VGT, bei der anstehenden Totalreform des Tierversuchsgesetzes die Möglichkeit zu schaffen, aus Tierschutzgründen Tierversuche untersagen zu können. Tierversuche müssen einem strengen Genehmigungsverfahren unterliegen, in dem ethisch der Schaden für die betroffenen Tiere mit dem Nutzen für die Menschen abgewogen wird. So sollen unnötige Versuche, wie z.B. die Lawinenversuche an Schweinen in Tirol vor 2 Jahren, in deren Verlauf 25 Schweine bis zu ihrem Tod im Schnee vergraben wurden, ausgesondert und verboten werden.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: "Jeder Mensch will unnötige Tierversuche verboten sehen. Doch unser Tierversuchsgesetz ist so veraltet, dass es momentan gar nicht möglich ist, unnötige Tierversuche zu verbieten! Die bloße Neugier der Wissenschaft muss durch ethische Tierschutzbedenken eingeschränkt werden können. Dafür brauchen wir aber Tierschutz in die Verfassung, weil die Wissenschaftsfreiheit auch als Staatsziel in der Verfassung steht. Wir fordern daher von der Regierung, bis November 2012 Tierschutz sowohl ins Tierversuchsgesetz, als auch in die Verfassung aufzunehmen. Herr Wissenschaftsminister, bitte führen Sie über dieses wichtige Thema eine öffentliche Diskussion, die Gesellschaft möchte ein Mitspracherecht darüber haben, was in Tierversuchslabors mit Tieren geschieht!"

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