Parlamentsmehrheit gegen Entwurf zu neuem Tierversuchsgesetz! - vgt

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Parlamentsmehrheit gegen Entwurf zu neuem Tierversuchsgesetz!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.07.2012)

Wien, 09.07.2012

VGT macht bei Aktion vor dem Parlament deutlich: Tiere sind kein Experimentiermaterial – nicht jedes Versuchsziel rechtfertigt Tierleid, auch wenn es dabei minimiert wird

VGT macht bei Aktion vor dem Parlament deutlich: Tiere sind kein Experimentiermaterial – nicht jedes Versuchsziel rechtfertigt Tierleid, auch wenn es dabei minimiert wird

Bis 10. November 2012 muss die EU-Richtlinie 2010/63 in ein neues Tierversuchsgesetz münden. Doch wie dieses aussehen soll, da scheiden sich die Geister. Der Entwurf des Wissenschaftsministeriums sieht die Umsetzung der Richtlinie auf niedrigst möglichem Tierschutzniveau vor. Dabei hat die Freiheit der Wissenschaft unbedingten Vorrang vor Tierschutz, jedes Versuchsziel ist gerechtfertigt, der Tierversuch muss nur so human wie möglich durchgeführt werden. Dem widerspricht der VGT und untermauerte das heute mit einer Aktion vor dem Parlament: verbrauchte Versuchstiere in Müllsäcken und Mistkübeln, als wären sie Wegwerfmaterial und keine fühlenden Lebewesen. Alle Parlamentsparteien, außer der ÖVP, haben sich dieser Kritik angeschlossen!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Tiere sind kein Experimentiermaterial, sie haben ein Anrecht auf Schutz, der gegen die Sinnhaftigkeit eines angepeilten Tierversuchsziels abzuwägen ist. Nicht jedes Ziel rechtfertigt einen Tierversuch, genauso wie im Tierschutzgesetz bereits 1998 das Luxusgut Pelz als nicht wichtig genug erachtet wurde, um das Leid von Tieren in Pelzfarmen zu rechtfertigen. Auch die humanste Form der Pelzproduktion ist verboten – ebenso sollte auch die humanste Version von Tierversuchen, die Ziele anstreben, die nur die Neugier befriedigen, aber nicht direkt zur Heilung von Menschen beitragen, verboten werden können. Dazu muss im Tierversuchsgesetz ein objektiver Fragenkatalog festgelegt werden, der in diesem Sinne unnötige Tierversuche aussondert und untersagt.“

Da ein Tierversuchsgesetz mit dieser Bestimmung die Freiheit der Wissenschaft durch Tierschutz einschränkt, müsste für dessen Umsetzung Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden. Die ÖVP verweigert als einzige Partei die Konstituierung des entsprechenden Unterausschusses im Parlament, obwohl das Anfang Februar 2012 einstimmig beschlossen worden war.

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