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LG Wien weist Fortführungsanträge Amtsmissbrauch Tierschutz-SOKO ab

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.08.2012)

Wien, 27.08.2012

Damit wird Polizei Blankovollmacht ausgestellt, vor Gericht zu lügen, Akteneinsicht menschenrechtswidrig zu verweigern und entlastende Beweise zu verschweigen

Damit wird Polizei Blankovollmacht ausgestellt, vor Gericht zu lügen, Akteneinsicht menschenrechtswidrig zu verweigern und entlastende Beweise zu verschweigen

Nach dem nun mittlerweile rechtskräftigem Freispruch wegen §278a „kriminelle Organisation“ im Tierschutzprozess wurden zahlreiche Anzeigen wegen Amtsmissbrauch, falscher Beweisaussage und Urkundenunterdrückung gegen die Tierschutz-SOKO eingebracht. Prompt stellte von die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, weil die subjektive Tatseite, dass die BeamtInnen ihre Ermittlungsfehler vorsätzlich begangen hätten, nicht nachweisbar sei. Und das, obwohl die Richterin in ihrem Urteil zum Tierschutzprozess die Aussagen des damaligen SOKO-Chefs und mittlerweile zum Chef des Wiener LVT beförderten Mag. Erich Zwettler unumwunden als Lügen qualifiziert hatte. Die Richterin hatte auch in ihrem Urteil ausgeführt, dass der Einsatz der beiden Polizeispitzel, deren Existenz erst durch von den Angeklagten beauftragte Privatdetektive bewiesen werden konnte, ohne Genehmigung und damit gesetzwidrig gewesen sei. Zusätzlich war die SOKO insgesamt 3 Mal wegen Verweigerung der Akteneinsicht verurteilt worden.

Die daraufhin von den Opfern dieser Polizeiermittlungen eingebrachten Fortführungsanträge wurden nun vom Landesgericht (LG) Wien abgewiesen. Aus den vorliegenden Ermittlungsfehlern „keine konkreten Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht“ wegen Amtsmissbrauch ableiten zu können, „mag zwar durchaus nicht die einzig mögliche Schlussfolgerung aus den vorhandenen Beweisergebnissen darstellen“, gibt das LG zu, aber schließlich obliege es der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, zu verfolgen oder das Verfahren einzustellen. Trotzdem „die Vorgehensweise der ermittelnden Beamten zurecht einer Kritik unterzogen wird“, so das LG weiter, „ist in der Einschätzung der [Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Nachweis eines Vorsatzes einzustellen…] keine qualifizierte Fehlentscheidung zu erblicken“.

Zitate aus dem Urteil

Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Die Justiz hat nun mit der politischen Tierschutz-SOKO den Schulterschluss vollzogen. Dieses Urteil ist eine Blankovollmacht für die Polizei, vor Gericht zu lügen, entlastende Beweismittel zu vertuschen, illegale Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen, Spitzel ohne jegliche Kontrolle einzusetzen, Akteneinsicht menschenrechtswidrig zu verweigern, politische Aufträge auszuführen und persönliche Animositäten auszuleben. Wie viele Fehlurteile, wie viele unschuldig Verurteilte gibt es eigentlich in Österreich, wenn die Gerichte nicht nur blauäugig allen Behauptungen der Polizei glauben, sondern auch noch so viel Verständnis zeigen, wenn man ihnen zahlreiche Ermittlungsfehler nachweist?! Bis heute haben wir – widerrechtlich – keine volle Akteneinsicht im Tierschutzprozess erhalten, und nach diesem Urteil werden wir diese Akteneinsicht auch nie mehr bekommen. Die Beweise für das gesamte Ausmaß der Verbrechen dieser SOKO verschwinden damit in den Polizeiarchiven, womöglich für immer.“

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