Betrifft: Entwurf für eine Nö. Pelztierhaltungsverordnung - vgt

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Betrifft: Entwurf für eine Nö. Pelztierhaltungsverordnung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.05.1997)

02.05.1997

An die
Niederösterr. Landesregierung
z.H. Herrn Landesrat Ewald Wagner

Landhauspl. 1
3109 St. Pölten

Sehr geehrter Herr Landesrat,
wie ich aus informierten Tierschutzkreisen erfahren haben, arbeitet Ihre Landesregierung gerade an einer Revidierung des Entwurfes für die nö. Pelztierhaltungsverordnung. Darin soll es allerdings zu wesentlichen Verschlechterungen für die betroffenen Tiere kommen. So soll das Verbot der Haltung auf Drahtgitterböden fallen und möglicherweise sogar die Vorschrift von Schwimmwasser für Nerze. Letzteres ist jedoch für das Wassertier Nerz sowohl physiologisch als auch ethologisch unerläßlich.

Daher ist es auch in den Tierschutzgesetzen von Kärnten, des Burgenlands, der Schweiz sowie im neuen Entwurf von Deutschland vorgeschrieben. Und die "feste" Fläche darf auf keinen Fall auf die sog. "Nestbox" von 0,07 m2 beschränkt sein, sondern muß den Großteil des Geheges einnehmen. Alles andere wäre ein Anpassen des Gesetzes an den Status Quo und daher eine Farce!

Sollte dieser Entwurf tatsächlich so beschlossen werden, so würde das jeglicher wissenschaftlicher und empirischen Erkenntnis über die artgemäßen Bedürfnisse dieser Wildtiere widersprechen. Zudem wäre dann Niederösterreich wieder einmal das Bundesland mit den schlechtesten Tierschutzbestimmungen. Wollen Sie sich in NÖ, aus Rücksicht auf zwei amtsbekannte Netzfarmbetreiber im Waldviertel, in Zukunft noch mehr den Ruf gefallen lassen, ein Refugium für Tierquäler zu sein? Sollen sich in Zeiten, wo endlich in Österreich immer mehr dieser Tierquälerbetriebe zusperren, sich diese dann beruhigt in NÖ ansiedeln können, weil hier eh alles erlaubt bleibt - bzw. wird? Denn dies wäre sogar ein Rückschritt gegenüber dem bisherigen Recht, wonach die Wildtierhaltung prinzipiell verboten ist (§ 7 NÖ TS-Gesetz 1985). Und daß Nerze, Füchse Chinchillas und Nutrias etc. Wildtiere sind, steht ja hoffentlich außer Zweifel.

Daher wurden besagte Pelztierfarmen ja auch jahrelang ohne Bewilligung, also illegal betrieben. Ein Verfahren gegen Herrn Pfeiffer ist beim Verwaltungsgerichtshof hängig. Es wäre völlig inakzeptabel, diese kriminellen und komerziell betriebenen extremen Tierquälereien nun im Nachhinein durch eine "Tierqual"-Verordnung zu legalisieren.

Wir und auch andere Tierschutz-Organisationen werden sicherlich nicht tatenlos zusehen, wie mehr als ein Jahr nach dem erfolgreichen Tierschutz-Volksbegehren für ein Bundestierschutzgesetz und nach etlichen Diskussionen im Parlament, in einem Bundesland - entgegen aller vollmundiger Versprechungen rund um die § 15a-Vereinbarung - sogar noch Rückschritte im Tierschutz angestrebt werden. Wir werden dazu sicherlich nicht schweigen!

Ich ersuche Sie daher, sehr geehrter Herr Landesrat, dafür Sorge zu tragen, daß die NÖ Pelztierhaltungsverordnung in einer Form beschlossen wird, welche die derzeit leider noch immer vorhandene Massenquälerei um des Profits und der menschlichen Eitelkeit willen in Ihrem Land für immer verunmöglicht!

Mit freundlichen Grüßen
Tzt. Dr. Franz-Joseph Plank,
VGT-Geschäftsführer

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