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Legale Kampagnen - schwere Nötigung?!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.09.2013)

Linz, 30.09.2013

Eine Hand voll Sträflinge versammelten sich am Samstag, den 21.September, auf der Landstraße in Linz. Diese hatten alle gemeinsam, dass sie sich in der Gesellschaft für bestimmte Themen engagiert haben, indem sie bestimmte Unternehmen für fragwürdige Geschäfte kritisierten und zum Protest aufriefen.

So stellten sich die Sträflinge mit Schildern auf die Landstraße, auf denen z.B. zu lesen war ,,Ich habe AeroSpy zum Ausstieg aus dem Drohnenhandel aufgefordert und eine legale Kampagne angekündigt - schwere Nötigung?" oder ,,Ich habe Sport Eybl darüber informiert, dass ich dort nicht mehr einkaufe, wenn sie weiterhin Pelz verkaufen - gefährliche Drohung?" Laut OLG-Urteil handelt es sich wohl tatsächlich um schwere Straftaten, denn bei beiden Beispielen könnte das Vermögen bedroht werden, das offenbar dem Gewissen und der Demonstrationsfreiheit übergestellt wird. Von den genannten Grundrechten ist aber im OLG-Urteil kein einziges Mal die Rede. Sogar bei Streiks müsse überprüft werde, ob es sich möglicher Weise um schwere Nötigung handelt.
Viele PassantInnen blieben stehen, um die Schilder zu lesen und nahmen gerne Infomaterial über die Kriminalisierung von NGO Arbeit und andere Themen entgegen.

Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und sich zusätzlich anderweitig in verschiedenen Bereichen einsetzen, wie solche, die legale Demonstrationen ankündigen, um auf die schädliche Geschäftspolitik mancher Unternehmen hinzuweisen, können sich aber anscheinend aufgrund dessen der schweren Nötigung schuldig machen. Im zweiten Tierschützerprozess geht es dabei konkret um den Ausstieg aus dem Pelzgeschäft, der für Unternehmen, die nicht nur mit Pelz Profit machen, durchaus möglich ist. Gibt es keine meist ehrenamtlich engagierte Menschen, können KonsumentInnen nicht informiert werden und greifen oft versehentlich zu unethischen Produkten. Auch wenn es um andere Themen geht, wie z.B. Kinderarbeit. KundInnen wollen informiert werden, aus welchen Bedingungen ein bestimmtes Produkt stammt und ob dafür andere leiden mussten. Wenn nun bereits schon die Ankündigung solcher Informationskampagnen kriminalisiert wird, dann wird dies aber unmöglich gemacht.

Damit legales ziviles Engagement und Protest auch legal bleibt, wird es in den kommenden Wochen noch weitere kreative Aktionen auf der Landstraße und in ganz Österreich verteilt geben. Bei der Petition kann jede/r dieses Anliegen vor Ort und zusätzlich auch online unterstützen:

www.sittenwidrig.at

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