Tierschutzprozess: Nun bereits 627 neue scharfe Selbstanzeigen übergeben! - vgt

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Tierschutzprozess: Nun bereits 627 neue scharfe Selbstanzeigen übergeben!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.03.2014)

Wien, 31.03.2014

Tierschutzministerium will wesentliche Tierschutzstandards nivellieren - VGT kündigt "Nötigung" mittels legaler Kampagnen und Dauerproteste an

Tierschutzministerium will wesentliche Tierschutzstandards nivellieren - VGT kündigt ,,Nötigung" mittels legaler Kampagnen und Dauerproteste an

Anfang April 2014 hätte die Neuauflage des Tierschutzprozesses am LG Wr. Neustadt beginnen sollen, doch Richter Csarmann hat noch immer keinen Termin fixiert. Ebenso wurde der für den 20. März 2014 anberaumte Schadensersatzprozess des ehemaligen Hauptangeklagten gegen die Republik Österreich auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Umfang der Akten zwingt offenbar die RichterInnen, die Prozesse hinauszuzögern. Unterdessen hat der VGT nun in einer zweiten Welle 627 neue scharfe Selbstanzeigen wegen schwerer Nötigung der Staatsanwaltschaft übergeben. Die ersten 3000 waren wegen zu höflicher Formulierung der ,,Drohemails" an die Firma Eybl von der Oberstaatsanwaltschaft zurückgelegt worden. Die nunmehrige Formulierung kann nicht mehr ,,zu höflich" sein, weil sie dem Wortlaut der im Prozess inkriminierten Emails an die Firma Fürnkranz entspricht. Dennoch haben sich nun schon 627 Personen gefunden, die dieses Email an Eybl abgeschickt und sich danach bei der Staatsanwaltschaft selbst angezeigt haben.

Nun kündigte Tierschutzminister Alois Stöger, SPÖ, in der Sitzung der Tierschutzkommission im Parlament vom 28. März 2014 eine neue Verordnung zum Tierschutzgesetz an, die die Besatzdichte bei Masthühnern um 30% und bei Puten um 50% erhöhen würde. Bei der Anzahl der Vögel, die in eine Masthalle gestopft werden dürfen, handelt es sich aber um einen wesentlichen Tierschutzstandard, der in Österreich seit bereits 20 Jahren unverändert gilt. Auf diese Weise den Tierschutz abzubauen ist für den VGT nicht zu tolerieren. Er kündigt daher öffentlich an, durch eine legale Kampagne mit Dauerprotesten Druck auf das Tierschutzministerium ausüben zu wollen, sich tierschutzkonform zu verhalten. Aber genau das ist im Tierschutzprozess als schwere Nötigung angeklagt.

VGT-Obmann Martin Balluch: ,,Die breite Unterstützung der zweiten Welle von Selbstanzeigen im Tierschutzprozess beweist, dass die Menschen in Österreich, sogar unter dem Risiko, selbst auf der Anklagebank zu landen, definitiv einen Kampagnendruck der Zivilgesellschaft auf Politik und Wirtschaft für legitim und legal halten. Im Fall des Tierschutzministers, der drauf und dran ist, in unverantwortlicher Weise unseren erreichten Tierschutzstandard in Österreich zu nivellieren, zeigt sich das einmal mehr. Was sonst wäre unsere Aufgabe als Zivilgesellschaft und als Tierschutzorganisation, wenn nicht die Öffentlichkeit auf ein solches Vorgehen aufmerksam zu machen und dadurch öffentlichen Druck zu erzeugen, um dieses Verbrechen an den Tieren zu verhindern? Wer so etwas für eine schwere Nötigung hält und mit 5 Jahren Gefängnis bestrafen will, hat für Demokratie und Mitbestimmung des Volkes nicht viel übrig!"

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