EuGH "verbietet" Österreich unser vorbildliches Tiertransportgesetz - vgt

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EuGH "verbietet" Österreich unser vorbildliches Tiertransportgesetz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.05.1999)

11.05.1999

Seit heute ist es EU-amtlich: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, daß unser bislang für Europa vorbildliches Tiertransportgesetz-Straße nicht EU-konform ist, da es den „freien Warenverkehr" behindere. Zur Vorgeschichte: Ausgangspunkt war eine Klage eines deutschen Frächters, der zu fünfmal je S 20.000,-- Geldstrafe verurteilt wurde, weil er jedesmal das österr. Tiertransportgesetz Straße übertreten hatte. Dieses erlaubt ja bekanntlich für Schlachttiere nur 6 Stunden Fahrtzeit oder 260 Autobahn-Kilometer bis zum nächstgelegenen inländischen Schlachthof. Er hatte aber bereits bis zu 24 Stunden bzw. 1200 km hinter sich, ohne die Tiere versorgt zu haben -- eine leider Tag für Tag übliche und praktisch nie geahndete Tatsache auf Österreichs Straßen.

Der österr. Verwaltungsgerichtshof hat dieses Urteil im Dezember 1996 wieder aufgehoben und die Sachlage zur endgültigen Klärung an den EuGH weitergeleitet. Dieser hat nun heute - leider fast erwartungsgemäß - das österr. Tiertransportgesetz de facto außer Kraft gesetzt, da es nicht der EU-Tiertransportrichtlinie entspreche und somit den freien Warenverkehr behindere. Diese EU-Richtlinie erlaubt aber Rindertransporte von bis zu 29 Stunden ohne Entladung (mit einer Pause von einer Stunde am Papier, die soundso nie jemand kontrolliert), Schweine und Pferde dürfen je 24 Stunden am Stück herumgekarrt werden, Kälber und Lämmer bis zu 19 Stunden (mit je einer Stunde Pause ohne Entladung). Reicht auch das nicht, werden einfach die Tachoscheiben ausgetauscht bzw. die Papiere gefälscht, Beispiele dafür gäbe es körbeweise.

Somit ist folgendes klar:

* In der EU sind Tiere, also leidensfähige Mitgeschöpfe, nach wie vor „Sachen".

* Egal ob offizielles Verbot aus Brüssel oder nicht: Auch schon seit Inkrafttreten des Tiertransportgesetzes mit 1.1.1995 ist es durch Wegschauen unserer Exekutive, Behörden und Politiker so gut wie nie exekutiert worden; dem österr. Staat sind somit Milliardenbeträge an Strafgeldern entgangen, die z.B. zweckgebunden für den Tierschutz hätten verwendet werden können.

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