Freispruch im Tierschutzprozess macht klar: Kampagnenankündigung keine Nötigung - vgt

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Freispruch im Tierschutzprozess macht klar: Kampagnenankündigung keine Nötigung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.05.2014)

Wiener Neustadt, 19.05.2014

Richter hält Schaden im Sinne des Strafrechts durch Demonstrationen für "denkunmöglich", Einflussnahme auf KonsumentInnen durch Information über Produktionsbedingungen legitim

Richter hält Schaden im Sinne des Strafrechts durch Demonstrationen für ,,denkunmöglich", Einflussnahme auf KonsumentInnen durch Information über Produktionsbedingungen legitim

Auch im zweiten Tag des Tierschutzprozesses gab es heute einen Freispruch. Diesmal war es um den Vorwurf einer Nötigung durch Demonstrationen und die Ankündigung einer legalen Kampagne gegangen - die Crux der ,,neuen" Rechtsmeinung im Berufungsurteil des Wiener Oberlandesgerichts. Nach der Einvernahme der Angeklagten wurden überhaupt keine ZeugInnen mehr gehört, der Richter beendete das Verfahren flott und sprach alle 3 Angeklagten frei. Es sei denkunmöglich, durch legale Demonstrationen einen Schaden im Sinne des Strafrechts anzurichten. Aus der Ankündigung einer legalen Kampagne auf Sachschäden zu schließen, wäre nur einem sehr ,,paranoiden" Vorstand eingefallen. Die Einflußnahme auf KundInnen durch Information über das Pelztierleid sei einerseits legitim, aber andererseits auch viel geringer, als z.B. durch einen Streik der Gewerkschaften. Demonstrationen mögen ein Übel für UnternehmerInnen sein, aber das müssten sie in einer Demokratie hinnehmen. Dabei folgte der Richter explizit den Aussagen des vom VGT vorgelegten Gutachtens von Univ.Prof. Petra Velten und wies die Rechtsansicht des OLG Wien zurück.

VGT-Obmann Martin Balluch war im Gerichtssaal: ,,Das heutige Urteil ist ein weiterer Meilenstein in der Wiedergutmachung des Schadens durch die Tierschutzcausa. Der Richter machte klar, dass legale Kampagnen, wie jene des VGT, völlig legitim sind und in einem Rechtsstaat sogar Schutz genießen. Wieder beeindruckte er durch seine souveräne Verfahrensführung und die Deutlichkeit in seinem Urteil. Zwar erbat sich der Staatsanwalt Bedenkzeit, aber es wird zu keiner Berufung kommen. Damit ist der Weg zum Freispruch des Letzten der Angeklagten zumindest bzgl. der Anklage der Nötigung vorgegeben. Am 27. Mai wird es um Emails, die Felix Hnat im Namen des VGT an Fürnkranz und Kleider Bauer geschickt hat, gehen. Die Argumente für den Freispruch sind 1:1 auch auf diesen Fall anwendbar. Wir sind also zuversichtlich!"

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