Plötzlich Totalfreispruch im Tierschutzprozess - der letzte Tag wird gestrichen! - vgt

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Plötzlich Totalfreispruch im Tierschutzprozess - der letzte Tag wird gestrichen!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.05.2014)

Wiener Neustadt, 27.05.2014

Der Richter lehnte die letzten Zeugen ab und meinte, nach weiteren 4 Jahren würden sie auch nichts Neues sagen können - glatter Freispruch in allen Anklagepunkten

Der Richter lehnte die letzten Zeugen ab und meinte, nach weiteren 4 Jahren würden sie auch nichts Neues sagen können - glatter Freispruch in allen Anklagepunkten

2 Prozesstage hätten es noch gegen den VGT-Aktivisten Mag. Felix Hnat wegen schwerer Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung sein sollen. Doch nach der Einvernahme des Zeugen und den beiden Besitzern von Kleider Bauer brach der Richter das Verfahren ab und fällte einen glatten Freispruch. Die Staatsanwältin hielt zwar ihren Antrag auf Einvernahme der beiden Polizisten aufrecht, doch der Richter lehnte das mit der Begründung ab, dass die beiden nach weiteren 4 Jahren seit ihrer Einvernahme im ersten Rechtsgang auch nichts Anderes würden aussagen können. Er bestätigte damit die Qualität des Urteils der Erstrichterin und lehnte die Begründung der Berufung durch das OLG-Wien ab. Zum Vorwurf der schweren Nötigung meinte der Richter, es liege kein Hinweis auf eine verdeckte Ankündigung von Straftaten vor, vielmehr sei lediglich die Rede von Demonstrationen und Informieren der KundInnen von Kleider Bauer gewesen. Und in einer Demokratie müsse man die Störung durch Demonstrationen und zivilen Ungehorsam dulden.

VGT-Obmann Martin Balluch ist unendlich erleichtert: ,,14 Monate sind wir in diesem Gerichtssaal gesessen und haben uns gegen völlig haltlose Vorwürfe verteidigt, nie wurde klar, worum es eigentlich ging. Seitdem dieser fanatische Staatsanwalt nicht mehr am Werk ist, und ein souveräner Richter das Verfahren übernommen hat, macht alles wieder Sinn, was in diesem Gerichtssaal passiert. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch eine weitere Berufung ist mehr als unwahrscheinlich. Damit sind wir TierschützerInnen nun endgültig vollständig rehabilitiert. Nichts, aber auch gar nichts, ist von diesen Anwürfen und Kriminalisierungsversuchen übrig geblieben! Man hat versucht, unseren Verein VGT mit allen Mitteln zu vernichten. Und so sehr das natürlich kritisch zu sehen ist, muss man jetzt konstatieren, dass der Rechtsstaat letztlich funktioniert hat. Sozusagen in letzter Sekunde."

Und weiter: ,,Damit ist aber noch nicht das letzte Wort über dieses Verfahren gesprochen. Am 26. Juni 2014 beginnt mein Schadensersatzprozess gegen die Republik Österreich um die 600.000 Euro Kosten, die mir entstanden sind, und die der Staat nicht bereit ist, zu refundieren. 10 Millionen Euro Ermittlungskosten waren leicht aufgetrieben, aber für den astronomischen Schaden, der bei den unschuldig Angeklagten entstanden ist, gibt es 'keine budgetäre Deckung'. Und zusätzlich erwarten wir uns eine Aufklärung der Umstände, wie es möglich war, dass dieses offensichtlich politische Verfahren so leicht losgetreten werden konnte. Wer steckt dahinter und wieso gab es da keine Sicherheitsbremsen, die das Ganze vorzeitig hätten stoppen können? Das müsste jetzt in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden!"

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