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Weiteres Tötungsverbot männlicher Eintagsküken in Deutschland. VGT fordert ähnliche Regelung in Österreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.09.2014)

Wien, 11.09.2014

Nach Nordrhein-Westfalen zieht nun ein weiteres deutsches Bundesland nach: Auch in Hessen wurde nun die Tötung männlicher Eintagsküken aus der Legehennenproduktion verboten. In Österreich ist diese Tierquälerei noch legal.

Nach Nordrhein-Westfalen zieht nun ein weiteres deutsches Bundesland nach: Auch in Hessen wurde nun die Tötung männlicher Eintagsküken aus der Legehennenproduktion verboten. In Österreich ist diese Tierquälerei noch legal.

In Österreich werden jährlich gut acht Millionen sog. Eintagsküken an ihrem ersten Lebenstag getötet und vernichtet. Dabei handelt es sich um die männlichen Brüder der für die Eierproduktion gezüchteten Legehennen. Die langsam wachsenden, männlichen Tiere dieser Hochleistungs-Legerassen gelten für die Fleischproduktion als zu unrentabel.

Nachdem im September des Vorjahres die Staatsanwaltschaft Münster (Nordrhein-Westfalen) bei der Tötung männlicher Eintagsküken den vom Gesetz geforderten ,,vernünftigen Grund" nicht erkennen konnte, tritt in diesem Bundesland ab 1.1.2015 ein absolutes Tötungsverbot in Kraft.

Nicht nur aufgrund analoger Erwägungen hat nun auch ein zweites deutsche Bundesland die Tötung von Eintagsküken untersagt: Die hessische Landwirtschaftsministerin, Priska Hinz, verweist auf eine Methode der Universität Leipzig, nach der das Geschlecht des Kükens bereits zu Brutbeginn im Ei erkannt werden kann Denn, so die Ministerin: ,,Eine landwirtschaftliche Produktionsform, bei der die Hälfte der Jungtiere systembedingt getötet wird, ist völlig inakzeptabel".

Mit der Existenz eines deutlich gelinderen Mittels ist das bisher übliche Vergasen oder Schreddern bereits lebender, geschlüpfter Tiere nicht mehr vertretbar.

,,Analog zur deutschen Bestimmung verbieten auch die österreichischen Gesetze die mutwillige Tötung von Wirbeltieren, solange kein 'vernünftiger Grund' vorliegt. Streng rechtlich betrachtet, ist die hiesige Vernichtung von Millionen männlicher Legeküken also illegal.", bemerkt Edith Sichtar vom Verein gegen Tierfabriken, ,,Die Eierindustrie hat aber Fakten geschaffen: Mittlerweile ist die massenhafte Tötung der Eintagsküken zur institutionalisierten Praxis geworden. Die Behörden schauen tatenlos zu. Die Justiz müsste diese Methode endlich unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Alternativen neu bewerten!"

Neben der Geschlechtsbestimmung im unbebrüteten Ei gibt es noch eine andere Alternative um die Tötung der männlichen Legeküken am ersten Lebenstag zu verhindern: Bei sog. Zweinutzungshühnern werden die weiblichen Tiere in den Legebetrieb versandt, die männlichen Küken aber nicht vernichtet, sondern in einem Mastbetrieb 100 Tage lang auf ihr Schlachtgewicht hochgefüttert. In Österreich gibt es dazu zwei größere Pilotprojekte.

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