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VGT kritisiert mangelhafte Kennzeichnung tierlicher Textilien

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.04.2015)

Wien, 09.04.2015

Die seit 2011 bestehende EU-Verordnung schreibt die deutliche Kennzeichnung tierlicher Bestandteile in Kleidungsstücken vor. Doch eine aktuelle VGT-Recherche belegt, dass Echtpelz nach wie vor unzureichend deklariert wird.

AktivistInnen des Vereins Gegen Tierfabriken haben Stichproben in zehn Wiener Bekleidungsgeschäften genommen: Von 16 gefundenen Kleidungsstücken mit Echtpelzbesatz war kein einziges gesetzeskonform gekennzeichnet.

Die bereits im November 2011 in Kraft getretene EU-Verordnung 1007/2011 fordert aber, dass sämtliche Produkte die zu mehr als 80 % aus Textilfasern bestehen, und nichttextile Teile tierlichen Ursprungs, wie z.B. Wolle, Leder oder Echtpelz, enthalten, für die KonsumentInnen mit dem Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ zu kennzeichnen.

„Obwohl seit 2011 in Kraft, wurde der Tierindustrie noch eine lange Frist bis November 2014 eingeräumt um die alten – nicht korrekt gekennzeichneten – Lagerbestände abzuverkaufen. Aber jetzt ist es nicht mehr legal, die Konsumentinnen und Konsumenten im Unklaren über Bestandteile und Herkunft tierlicher Bestandteile zu lassen. Immerhin war die EU-Verordnung das Ergebnis von Transparenzbestimmungen zum Schutz von KonsumentInnen, die sich sehr für die Herstellungsbedingungen und Bestandteile von ihnen erworbenen Produkte interessieren.“, ärgert sich Elmar Völkl vom Verein Gegen Tierfabriken, und weiter: „Aus Tierschutzgründen ist die Haltung von Pelztieren zur Pelzproduktion ist in Österreich seit 1998 ausnahmslos verboten. Nur der europäische Freihandel zwingt uns, den Import der äußerst tierquälerisch hergestellten Felle zuzulassen. Umso mehr sollen die KonsumentInnen klar, deutlich und einfach erkennen können, wenn sich in einem vermeintlich artifiziellen Accessoire Tierprodukte verbergen, deren Produktion hierzulande sogar verboten ist.“

Der VGT hat Anzeige gegen zehn pelzführende Wiener Bekleidungsgeschäfte erstattet und wird den Handel auch im kommenden Herbst verstärkt beobachten.

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