Rindertransport von Norddeutschland nach Nordafrika am Salzburger Bahnhof - vgt

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Rindertransport von Norddeutschland nach Nordafrika am Salzburger Bahnhof

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.11.1999)

16.11.1999


So soll das Tierleid vor der Öffentlichkeit versteckt werden

Seit der Tauerntunnel – und somit der direkte Weg in die Mittelmeerhäfen Triest, Koper und Raza – wieder frei ist, fahren die Todestransporter wieder auf der Tauernautobahn. Aber nicht so viel wie früher. Denn Tierschützer haben entdeckt, daß Geschäft mit der Bahn wieder zu blühen beginnt: Rindertransporte in den Nahen und Mittleren Osten werden wieder vermehrt auf die Schiene verlagert.

So wurden z.B. am Montag, dem 15. November, in Husum (Schleswig-Holstein) 440 Rinder auf zwei Güterzüge verladen, um in mehr als 50 Std. Fahrtzeit über Hamburg, München, Salzburg, Jesenice (Slowenien) in den kroatischen Mittelmeerhafen Raza gekarrt zu werden. Dort warten bereits, die bekannten Tiertransportschiffe – wahre "Seelenverkäufer", mit steilen, rutschigen Rampen, verrosteten und scharfkantigen Abtrennungen, engen Boxen ohne Einstreu, Tränkebecken in völlig unzureichender Anzahl, drei bis vier dunkle, muffige Unter-Decks ohne ausreichende Be- und Entlüftungen – welche die Tiere in weiteren 6 bis 8 Tagen (je nach Wetterlage) z.B. in den Libanon verbringen, wo sie auf einem Schlachthof enden.

Am Dienstag nachmittag um 16.00 Uhr kam der erste der beiden Züge mit ca. 220 Tieren im Güterbahnhof Salzburg an. Für einen "rangiertechnischen" Aufenthalt von ca. ½ Std.. Tränkung, Versorgung oder Kontrolle der lebenden Fracht war nicht vorgesehen...

Die Beobachtungen der Tierschützer (IGT – Initiative gegen Tierferntransporte und VGT – Verein gegen Tierfabriken): "Ab 14.00 Uhr waren wir in Salzburg vor Ort und haben den Zug in Augenschein genommen. Unsere Befürchtungen, was die Unterbringung der Tiere anbetrifft, wurden noch übertroffen: Die 15 Waggons, in jedem 14 bis 15 Maststiere eingepfercht, sind an beiden Längsseiten, auch während der Fahrt, offen. Die geöffneten Ladetüren sind mehr als notdürftig und nur halbhoch mit Brettern vernagelt. Das bedeutet bei den momentan herrschenden Minustemperaturen neben eisigem Fahrtwind die Gefahr von Lungenentzündungen und Verletzungsgefahr für die Tiere.

Lautes Stampfen und Brüllen der halbwüchsigen Stiere erfüllt den Bahnhof. Die Waggons kommen bei den Rangeleien und Machtkämpfen der aus verschiedenen Herden stammenden Tiere immer wieder ins Wanken. Die "Tränken" bestehen aus je einem Blecheimer pro Abteil, die in den Ecken der einzelnen Abteile plaziert sind. Wenn man bedenkt, daß eines dieser Tiere pro Tag allein 70 Liter Wasser benötigt, ein Hohn. Nochdazu sind diese Behältnisse von den während der Fahrt auf sie gestürzten Tiere total verbeult und eingedrückt, so daß es den Rindern unmöglich ist, noch daraus zu trinken. Außerdem sind gehörnte und enthornte Tiere zusammengesperrt, ein weiterer Verstoß gegen die Transportvorschriften.

Es gelingt uns, die Amtstierärztin und Tierschutzbeauftragte für Salzburg aufgrund der vorliegenden gravierenden Mängel zu einer Kontrolle auf den Bahnhof zu holen. Die von ihr verständigte Feuerwehr kommt, beult die eingedrückten Fässer aus und tränkt die Tiere. Doch dann werden wir von der Bahnpolizei des Geländes verwiesen. Man droht uns mit einer Anzeige wegen unbefugten Betretens des Bahngeländes. Nimmt die Personalien auf. Wir werden als "Aktivísten" bezeichnet, kommen uns vor wie Schwerverbrecher. Dabei haben wir doch nur den Tieren geholfen; jedenfalls soweit es in unserer Macht stand."

Die IGT wird Strafanzeige wegen mehrerer eklatanter Verstöße gegen geltende Transportverordnungen erstatten. Wie wir weiter in Erfahrung bringen konnten, werden z. Zt. pro Woche - allein via Salzburg nach Raza – mindestens 1.800 bis 2.000 Tiere auf der Schiene transportiert!

Wieso wieder vermehrt Bahntransporte? Offenbar bieten diese dem Exporthandel erhebliche Vorteile. So ist dabei kaum zu befürchten, daß Tierschützer Beobachtungen machen, Fakten zusammentragen oder überprüfen können, ob und wie die Tiere während des tagelangen Transportes versorgt werden.

Auch greifen die geltenden Tiertransportverordnungen beim Schienentransport nicht!

In § 24 der Deutschen TschTVo (Tierschutztransportverordnung) heißt es: "Auf den Schienen- und Seetransport finden die Vorschriften über das Entladen, die Ruhepausen sowie die Tränk- und Fütterungsintervalle keine Anwendung."

Und in Österreich gäbe es zwar ein gültiges Tiertransportgesetz-Eisenbahn, bei dem nach § 13, Abs. 5 Schlachttiere gar nicht länger als sechs Stunden transportiert werden dürften, aber die zuständigen Verantwortlichen wissen nicht einmal etwas von diesem neuen Skandal. Offenbar schwebt unser Land seit dem Außerkraftsetzen unseres Tiertransportgesetzes-Straße durch den EuGH vergangenen Mai im gesetzlosen Raum, der weidlich ausgenützt wird. Eine Regierung, die an diesem himmelschreienden Zustand etwas verändern könnte, ist nicht in Sicht...

So soll offensichtlich mit der Verlagerung der Schlachttiertransporte von der Straße auf die Schiene die Qual der Tiere erneut den Augen der Öffentlichkeit entzogen werden!

Der Anreiz für diese Transporte liegt eindeutig in den Subventionen. Pro Tier erhält der Exporteur – zusätzlich zum Verkaufserlös versteht sich! – bis zu 7.000,- S aus der EU-Kasse.

Das bedeutet, mit Steuergeldern wird Tierquälerei im großen Stil gefördert!

Mit Inkrafttreten der Agenda 2000 im Januar 2000 sollten diese Lebendexport-Subventionen, wie übrigens auch die Herodesprämie, entfallen. Davon hat sich jedoch Brüssel, aufgrund der Interventionen der Viehwirtschaft, inzwischen weit entfernt. Im Gegenteil, die Exportsubventionen wurden im Oktober 1999 noch einmal um 8 % erhöht!!

Wir fordern von der Politik endlich sofortiges und entschlossenes Handeln!

Es geht nicht an, daß unsere Steuergelder auf diese geradezu perverse Art und Weise verschwendet werden. Es darf aber auch nicht sein, daß der Gesetzgeber Gesetze macht, die nicht umsetzbar sind bzw. nicht exekutiert werden. Und es kann nicht Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger (denn nichts anderes sind Tierschützer) sein, von der Wirtschaft bewußt in Kauf genommenes Tierleid aufzufangen und die Einhaltung von rechtsgültigen Vorschriften zu überprüfen.

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