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Schadenersatzklage Tierschutzprozess: OLG hebt Verjährungsurteil auf!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.05.2015)

Wien, 05.05.2015

Prozess um € 600.000 Verteidigungskosten des seinerzeit Hauptangeklagten VGT-Obmanns wird an die erste Instanz zurückverwiesen

Der Tierschutzprozess ist nun bereits Geschichte, doch die Nachwehen beschäftigen noch immer die Gerichte. Um trotz seines kompletten Freispruchs wegen erwiesener Unschuld nicht auf seinen € 600.000 Verteidigungskosten sitzen zu bleiben, musste der ehemals Hauptangeklagte VGT-Obmann Martin Balluch die Republik Österreich auf dem Weg der Amtshaftung klagen. Seine Forderung durch eine Petition im Parlament, dass der Staat für die Verteidigungskosten aufzukommen hat, wurde zwar wohlwollend zur Kenntnis genommen, allein, so die Justizministerin seinerzeit, es fehle die „budgetäre Deckung“. Deshalb wurde die Schadenersatzklage Ende 2013 eingebracht und argumentiert, die Polizei habe die Akteneinsicht trotz dreier richterlicher Anweisungen niemals gewährt und insbesondere die Berichte der beiden Polizeispitzel, die in den VGT eingeschleust worden waren, geheim gehalten. Aber wären diese Spitzelberichte bekannt gewesen, wäre es weder zu einer U-Haft, noch zu einem Prozess gekommen. Die Richterin am Landesgericht für Zivilrechtssachen wies diese Klage wegen Verjährung zurück.

Die dagegen eingebrachte Berufung erwies sich als erfolgreich, siehe Martin Balluch's Blog. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) stellt in einem brandneuen Urteil fest, dass keine Verjährung eingetreten ist und deshalb das Verfahren zu wiederholen sei. Aber nicht nur das. Auch die Kommentare der Erstrichterin in ihrem Urteil, dass das Zurückhalten der Spitzelberichte gerechtfertigt gewesen sei, wies das OLG zurück. Ebenso wurde deren Vorgehen, die Rechtshilfe für die Gerichtskosten des VGT-Obmanns zu halbieren, rückgängig gemacht. Bis auf einen Selbstbehalt von € 3000 dürften dem Kläger keine weiteren Gerichtskosten aufgebürdet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Republik Österreich könnte noch zum Obersten Gerichtshof berufen.

Martin Balluch dazu: „Die Behauptung der Erstrichterin, ich hätte bereits in U-Haft zu klagen gehabt, weil ich doch wissen musste, dass ich unschuldig bin, und deshalb sei meine Klage verjährt, wurde nun zu dem erklärt, was sie auch ist: absurd. Erst wenn ich das Fehlverhalten der Polizei kenne, kann ich frühestens eine Klage auf Amtshaftung einbringen. Das ist wohl selbstverständlich. Dieses Verfahren zieht sich leider nun auch unendlich hin, vor 7 Jahren wurde ich festgenommen, bin seitdem trotz Unschuld schwer verschuldet. Jetzt wird es erneut ein erstinstanzliches Verfahren geben. Eine nächste Generation von RichterInnen ist mit meinem Fall beschäftigt. Ich kann nur hoffen, dass ich jetzt endlich zu meinem Recht komme!“

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