Volksanwaltschaft bestätigt illegalen Bau der Schweine-Massentierhaltung - vgt

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Volksanwaltschaft bestätigt illegalen Bau der Schweine-Massentierhaltung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.02.2000)

02.02.2000

Zur Vorgeschichte: Wie vergangenen Dezember öffentlich bekannt wurde, betreibt ein Tierarzt in 3073 Stössing eine Schweinemastanstalt mit mehr als 3000 Tieren, die - wie aus zugespieltem Foto- und Videomaterial ersichtlich - dem Tatbestand der professionell betriebenen Tierquälerei entsprechen dürfte. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT), dem ebenfalls Fotos vorliegen, hat daraufhin eine Anzeige an die zuständige BH, an die Staatsanwaltschaft sowie an die Bundes-Tierärztekammer eingereicht - bis dato allerdings ohne offizielle Reaktion. 

Nun ging dem VGT ein Schreiben einer Volksanwältin an den seit Jahren beschwerdeführenden Nachbarn des Tierarztes zu. Darin werden schwere Geschütze gegen die zuständigen Behörden, in erster Linie die Gemeinde, aber auch gegen die BH und die Landesregierung aufgefahren: Zunächst wird festgestellt, daß für den Bau dieses riesigen Schweinestalles jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen gewesen wäre. Somit wird der Aufsichtsbehörde nahegelegt, "die Baubewilligung vom 5.7.98 ... von Amts wegen als nichtig zu erklären".

Ebenso hat es die zuständige Wasserrechtsbehörde verabsäumt, "von Amts wegen festzustellen, daß eine Bürgerbeteiligung nach dem UVP-G durchzuführen ist, da Massentierhaltungen ab 700 Mastschweineplätzen einer Bürgerbeteiligung zu unterziehen sind". Desgleichen hat es die zuständige Behörde verabsäumt, den "wasserpolizeilichen Auftrag zu vollstrecken. (Anm.: Es besteht nämlich der dringende Verdacht, daß in den Anschüttungen von ca. 5000 m³ nicht nur Aushubmaterial, sondern auch Bauschutt, gemischt mit giftigem Bitumenasphalt, verwendet wurde!) Die BH wird daher das Verfahren zur Vollstreckung des Auftrags vom 1. 10. 1993 (!) so rasch als möglich zu Ende zu führen haben." Zudem hat "die BH die Einhaltung der naturschutzbehördlichen Kenntnisnahme vom 28.12.1992 ... nicht ausreichend überwacht". Dieses angebliche Aushubmaterial (die Behörde begnügte sich mit einer Bestätigung, ohne die Sachlage selbst zu kontrollieren) stammte zudem noch von einem berüchtigten Tierversuchskonzern! Ein purer Zufall?

Befinden sich vielleicht unter der Tierfabrik auch noch etliche Leichen von sinnlos zu Tode gequälten Affen, Hunden und Katzen?

Zusammenfassend stellt die Volksanwaltschaft jedenfalls fest, "daß die zuständigen Behörden die gesetzlich gebotenen Maßnahmen nur teilweise ergriffen und den Massentierhaltungsbetrieb sowie die vorgenommenen Anschüttungen von 5000 m³ nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgehandelt haben. Die Volksanwaltschaft hat deshalb der Beschwerde des Nachbarn die Berechtigung zuerkannt".

Ein Einzelfall? Wohl eher nicht, wenn man die vielen Verfahren von betroffenen Bürgern gegen geplante Monster-Tierfabriken beobachtet. In diesem Fall kam es wohl nur deshalb so weit, weil sich ein betroffener, lärm- und gestanksgeplagter Nachbar auch durch den jahrelangen zermürbenden Behördenkrieg nicht einschüchtern ließ und sich letztlich auch eine Tierschutzorganisation (VGT) und die Öffentlichkeit eingeschaltet haben.

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