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Tierversuche: bitte helfen Sie mit, eine strenge Prüfung für Tierversuche zu retten!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.11.2015)

Wien, 03.11.2015

Der von uns erkämpfte Kriterienkatalog für Tierversuchsanträge wurde vom Wissenschaftsministerium bis zur Unkenntlichkeit verwässert!

In Österreich sind im Tierversuchsgesetz nicht einmal Kommissionen vorgesehen, die jeden Antrag auf Tierversuche bearbeiten und genehmigen müssen. Stattdessen urteilen einzelne BeamtInnen, und zwar aus dem Bauch heraus. Dagegen führten wir vom VGT im Jahr 2012 eine Kampagne und erreichten, dass die Prüfung durch einen fixen Fragenkatalog, den sogenannten Kriterienkatalog, objektiv durchgeführt werden muss, wobei die einzelnen Antworten numerisch bewertet werden. Am Ende entscheidet, ob die Punktesumme für den Nutzen des Tierversuchs jene für den Schaden überwiegt. Nur dann darf der Tierversuch genehmigt werden.

Das Wissenschaftsministerium beauftragte 3 WissenschaftlerInnen des Messerli Instituts über einen Zeitraum von 3 Jahren diesen Katalog zu erarbeiten. Doch das Ergebnis war offenbar zu tierfreundlich. Jetzt hat das Ministerium diesen Katalog verworfen und einen eigenen geschrieben, der nun Gesetz werden soll. Eine numerische Bewertung ist überhaupt nicht mehr vorgesehen, wir sind wieder zurück beim Bauchgefühl der einzelnen BeamtInnen.

Der Kriterienkatalog wurde als Verordnung in Begutachtung geschickt. Das heißt das Wissenschaftsministerium fordert nun die Bürger und Bürgerinnen auf, dazu Stellung zu nehmen. Wer nicht Stellung nimmt, so die Ansicht, hat an diesem Katalog nichts auszusetzen. Bitte schreiben Sie daher bis spätestens 11. November 2015 Ihre Kritik an die Emailadresse: tvkkv-Begutachtung@bmwfw.gv.at, BCC: vgt@vgt.at

Ihre Kritik könnte z.B. so aussehen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Kriterienkatalog ist bei weitem nicht ausreichend, um eine ethisch basierte, objektive Schaden-Nutzen Analyse durchzuführen. Erstens fehlt dafür die Numerik, die erst die Antworten auf die Fragen objektiv bewertet. Zweitens werden regulatorische Tierversuche aus der gesamten Schaden-Nutzen Analyse ausgenommen. Und drittens werden die verschiedenen Zwecke überhaupt nicht in die Bewertung mit einbezogen, d.h. der Zweck, z.B. einen Impfstoff gegen Ebola zu entwickeln, ist genau gleich nützlich, wie z.B. der Zweck, die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern. Es liegt ein wissenschaftlich fundierter Kriterienkatalog des Messerli Instituts vor. Bitte greifen Sie auf diesen zurück.

Hochachtungsvoll,

XXX“

Der Text des Wissenschaftsministeriums findet sich hier

Eine tiefergehende Analyse der Situation findet sich im Blog des VGT-Obmanns.

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