Prozessgroteske gegen engagierte Tierfreundin endet mit Freispruch! - vgt

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Prozessgroteske gegen engagierte Tierfreundin endet mit Freispruch!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.02.2016)

St. Pölten, 26.02.2016

Weil eine mutige Frau fast verhungerte Katzenbabys vor dem sicheren Tod rettete, musste sie sich heute dafür vor Gericht verantworten.

In einem kleinen niederösterreichischen Dorf versuchte eine Tierfreundin alles, um verwahrloste, vernachlässigte Tiere eines besachwalterten 80-jährigen Bauern zu retten. Die Tiere waren in einem fürchterlichen Zustand, der VGT berichtete darüber.

Auf dem Hof befanden sich auch viele Katzenbabys, die zum Teil fast am verhungern waren und in einem erbärmlichen Zustand. Um hier Abhilfe zu schaffen, kümmerte sich die Frau um diese Tiere, fütterte sie, versorgte sie auch mit tierärztlicher Hilfe. Die kleinen Kätzchen wurden von ihr am Nachbarhof aufgepäppelt und freuen sich mittlerweile eines glücklichen Katzenlebens. Ohne ihr Einschreiten wäre den kleinen Samtpfoten ein qualvoller Tod sicher gewesen. Aber anstatt sie für ihre selbstlose Tat zu loben und ihr zu danken, musste sie sich heute in St. Pölten vor Gericht behaupten. Der Sachwalter und der Neffe des Altbauern zeigten sie wegen „dauernder Sachentziehung“ an.

Der VGT begleitete sie zu diesem Prozess und besorgte auch eine Verteidigerin um diese Groteske zu einem guten Ende zu bringen.

Die VGT Mitarbeiterin Mag.a. Elisabeth Sablik war beim Prozess anwesend: „Der Freispruch ist ein Hoffnungsschimmer, dass Tierschutz jetzt auch im Gerichtssaal angekommen ist. Wir freuen uns sehr, dass die psychische Belastung aufgrund der drohenden Bestrafung nun vorbei ist und es sowohl der Tierschützerin als auch den 10 Katzenbabys nun endlich wirklich gut geht.“

Verteidigerin, Dr. Michaela Lehner dazu: „Bezüglich der dauernden Sachentziehung hat der Freispruch erwiesen, dass Nothilfe zugunsten von Tieren auch von den Gerichten gewürdigt wird. Seit dem Inkrafttreten des § 285a ABGB 1988 sind Tiere keine Sachen und spätestens seit der österreichische Verfassungsgesetzgeber Tierschutz 2013 zum Staatsziel erhoben hat, muss klar sein, dass man auch zugunsten von Tieren intervenieren darf und auch soll!“

Nach dem Freispruch, sagte die ehemalige Angeklate: „Ich bin dankbar über meinen Freispruch. Für mich ist das ein Zeichen, dass die Welt im Wandel ist und dass es sich lohnt, sich für die Rechte der Tiere einzusetzen.“

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