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Ein Ostergeschenk - Verbesserungen im Tierschutz!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.03.2016)

Wien, 24.03.2016

Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen und Verbot von Wildtierverkaufsbörsen ab 1. April 2016

Seit vielen Jahren setzt sich der Tierschutz für Verbesserungen im Heimtierbereich ein. Mit diesen zwei Verordnungsänderungen des Bundesministeriums für Gesundheit wird ein klares Zeichen für angewandten Tierschutz gesetzt. Der Verein Gegen Tierfabriken VGT begrüßt diese Änderungen.

Kastrationspflicht für alle Freigänger- Katzen

Bis jetzt waren Katzen im bäuerlichen Bereich von der Kastrationspflicht ausgenommen. Somit konnten sich die sogenannten Bauernhofkatzerl uneingeschränkt vermehren. Viele Babykatzen wurden still und heimlich getötet, ausgesetzt, verwahrlosten, verwilderten oder wurden ins Tierheim gesteckt. Mit dieser Änderung wird nun ein wichtiger Schritt in Richtung Vorbeugung von Tierleid gesetzt.

Verbot von Wildtierverkaufsbörsen

Der VGT setzt sich schon seit 2006 intensiv für Verbesserungen im „Exoten“-Bereich ein. Durch hunderte Anzeigen wegen zahlloser Übertretungen auf den diversen Verkaufsbörsen konnte vom VGT die immanente Tierschutz-Problematik dieser Veranstaltungen dokumentiert und aufgezeigt werden. All die sogenannten Exoten wurden bei Verkaufsbörsen unter furchtbaren Bedingungen meist in kleinsten Plastikgefäßen ohne Struktur einem gaffendem Publikum dargeboten. Viele BesucherInnen waren von den exotischen Tieren, ihren Farben und Formen so überwältigt, dass sie ohne Nachzudenken und ohne fundiertes Wissen ein Tier kauften und mit nach Hause nahmen. Viele dieser Tiere litten dann unter falschen Haltungsbedingungen, wurden krank und starben früh. Mit der Verordnungsänderung wird Tierleid verhindert, da die tierquälerische Haltung auf den Börsen verboten wird, Spontankäufe hintangehalten und somit zukünftiges Tierleid minimiert wird

Mag.a Elisabeth Sablik dazu: „Ich freue mich sehr über das Verbot von Wildtierverkaufsbörsen. Wildtiere sind Lebewesen mit speziellen Anforderungen, denen man auf Börsen niemals gerecht werden konnte. Aus tierethischer Sicht ist die Haltung von Wildtieren in Privathaltung kritisch zu betrachten. Mit dem Verbot wurde diesen Bedenken Rechnung getragen.“

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