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Prozess Mayr-Melnhof „Ballern im Bordell“ - soll herbe NGO-Kritik verboten werden?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.11.2016)

Wien, 10.11.2016

Heute erster Prozesstag am Wiener Handelsgericht Mayr-Melnhof gegen VGT: der Gatterjäger fordert eine Ende des Aktionismus gegen sein Jagdgatter und € 6000 wegen Ehrverletzung

Die Einstweilige Verfügung gegen den VGT hat Max Mayr-Melnhof ja bereits in allen Instanzen verloren (s. Oberlandesgericht weist Klage gegen VGT ab), nun beginnt der Prozess um die Unterlassungsklage. Der Gatterjäger fühlt sich in seiner Ehre verletzt, wenn er einen satirischen Gatterjagdaward „Das Steinerne Herz“ erhält oder wenn bei einem Demoumzug eine 3 m große Puppe mit seinem Konterfei hinter einem umzäunten Wildschwein hergetragen wird. Mayr-Melnhof will unterbinden, dass die Gatterjagd als „perverse Tierquälerei“ tituliert wird und meint, seine herbstlichen Massaker an 400 Wildschweinen in seinem Gatter wären legal und daher dürfe man das nicht als Tierquälerei bezeichnen. Zu einer entsprechenden Unterlassungsklage von Mayr-Melnhof gegen den VGT begann heute der Prozess. Zusätzlich fordert er € 6000 Schmerzensgeld für die erlittene Kränkung.

Aber damit nicht genug, Mayr-Melnhof hat zusätzlich am Landesgericht Salzburg eine Privatanklage gegen den VGT und dessen Obmann wegen Beleidigung und Übler Nachrede eingebracht. Dort fordert er sogar € 30.000 für die Verletzung seiner Ehre.

VGT-Obmann Martin Balluch nimmt‘s gelassen: „Diese hysterische Klagsflut kann uns weder aus der Ruhe, noch von unserem Kurs abbringen. Es mangelt an Demokratieverständnis, wenn man meint, den Vorwurf Tierquälerei dürfe ein Tierschutzverein nur erheben, wenn es sich um eine Straftat handelt. Dann dürften wir ja nur anprangern, was sowieso schon verboten ist. Könnte irgendjemand der Meinung sein, Vollspaltenböden in der Schweinehaltung z.B., oder das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung, sei keine Tierquälerei? Beides ist erlaubt. Dabei ist die Gatterjagd in 6 von 9 Bundesländern explizit verboten, würde Mayr-Melnhof sein Jagdgatter wenige Kilometer nach Osten in das Bundesland Oberösterreich verlegen, dann wäre sein Verhalten illegal. D.h. wir sollen ein und denselben Umgang mit Tieren nur abhängig davon als Tierquälerei bezeichnen dürfen, wo er stattfindet?“

Und weiter: „Die Gatterjagd ist und bleibt eine perverse Tierquälerei. Das sehen 91,4 % der Bevölkerung so, wie eine Marketumfrage ergeben hat. Wenn jemand Kühe auf der Alm mit Jagdhunden hetzt und die flüchtenden Tiere von zahlenden Jagdgästen beschießen lässt, dann wird das wohl jeder Mensch als perverse Tierquälerei bezeichnen. Aber mit Schweinen im umzäunten Gatter ist das nicht anders. LandwirtInnen werden regelmäßig Kurse angeboten, wie man die Tötung von Wild in Gattern zur Fleischproduktion nach tierschutz- und veterinärrechtlichen Vorgaben durchführt. Eine Jagd auf diese Tiere ist natürlich ausgeschlossen. Tausende Menschen halten sich an diese Regeln, also wird man das von Mayr-Melnhof auch verlangen können.“

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