Wiener Oberlandesgericht weist Mayr-Melnhof Klage gegen VGT in 2. Instanz ab! - vgt

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Wiener Oberlandesgericht weist Mayr-Melnhof Klage gegen VGT in 2. Instanz ab!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.09.2016)

Wien, 13.09.2016

Der Gatterjäger wollte Einstweilige Verfügung gegen Aktionen des VGT, die seine feudaljagdliche Praxis kritisieren, wie z.B. Überreichung des Gatterjagdawards „Herz aus Stein“

Max Mayr-Melnhof gilt in Salzburg als sehr klagsfreudig, so soll er keine MountainbikerInnen am Untersberg mögen. Wer genug Geld hat, kann Klagen riskieren, um KritikerInnen einzuschüchtern. Im Politjargon nennt man so etwas einen SLAPP, strategic lawsuit against public participation. Genau mit Hilfe eines solchen SLAPP wollte Max Mayr-Melnhof die VGT-Kritik an seiner Gatterjagd loswerden und forderte vom Handelsgericht Wien, es möge dem VGT Aktionen wie den sogenannten Gatterjagdaward verbieten, bei dem dem ehemaligen Adeligen und Gatterjäger das „Herz aus Stein“ überreicht worden war. Wie berichtet wies das Handelsgericht zunächst den Antrag auf Einstweilige Verfügung ab. Dagegen erhob der Salzburger Promijäger Rekurs, der nun vom Wiener Oberlandesgericht abgewiesen wurde. Dabei bestätigen die RichterInnen, dass die Aktionsformen des VGT völlig legitim und demokratiepolitisch unbedenklich sind, da von den Grundrechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt. Die wesentlichen Teile des Urteils im Wortlaut: Martin Balluch's Blog

Wie gerne schwadronieren die Feudaljägerschaft und sämtliche andere Vereinigungen, die ungestört in anachronistischer Weise der Geringschätzung und Misshandlung von Tieren frönen wollen, wie radikal der VGT nicht sei, außerhalb der Verfassung stünde und überhaupt aus der öffentlichen Diskussion ausgeschlossen werden müsse. Einzelne jagende JournalistInnen fühlen sich dazu verpflichtet, in ein ähnliches Horn zu stoßen. Nun hat das Wiener Oberlandesgericht mit klaren Worten und Bezug auf höchstgerichtliche Urteile nach sorgfältiger Erwägung die Aktionen des VGT in der Gatterjagdkampagne für rechtmäßig erklärt. Es würde nicht überraschen, wenn die etablierten Kräfte dieses Urteil ungern verbreiten, während sie bei einem gegenteiligen Ergebnis mit großer Freude über den VGT hergefallen wären. Das ist der Einfluss der mächtigen Jagdnetzwerke auf die öffentliche Diskussion in Österreich.

VGT-Obmann Martin Balluch fühlt sich bestätigt: „Alle Seiten haben uns vor Kampagnenbeginn davor gewarnt, uns mit der Gatterjägerschaft anzulegen, die Platzhirsche im Burgenland (Esterhazy und Mensdorff-Pouilly) oder Salzburg (Mayr-Melnhof) hätten die dortige Politik im Griff. Doch es kann wohl nicht anstehen, dass 91 % der Bevölkerung ein Gatterjagdverbot wollen, aber irgendwelche Einzelpersonen durch ihren Einfluss dieses Verbot verhindern. Wenn der VGT durch eine Eigenschaft bekannt ist, dann durch die, keine Angst vor den Mächtigen zu haben. Angst ist das Ende der Demokratie. Zum Glück hat nun das Wiener Oberlandesgericht einem dieser Versuche, uns mundtot zu machen, einen Riegel vorgeschoben.“

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