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Jagd auf Zuchtenten im Burgenland: VGT fordert Verbot!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.11.2016)

Eisenstadt, 15.11.2016

Neue Fotos zeigen Kunstteiche und heimtückische Abschussverstecke: die Jagd auf gezüchtete Enten im Burgenland ist eine Abschießbelustigung für infantile Gemüter

Landauf, landab gibt es momentan im Burgenland Treibjagden auf ausgesetzte Zuchtfasane. Doch neben Fasanen werden in diesem Bundesland auch andere Vögel Opfer dieser Feudaljagd. Laut Statistik Austria werden 85 % aller Rebhühner Österreichs in diesem kleinen Bundesland erschossen – die meisten, wenn nicht alle, aus Zuchten. Insbesondere dort, wo viele Fasane ausgesetzt werden, ist die natürliche Rebhuhnpopulation rückläufig, weil sie von den Fasanen verdrängt wird. Aber auch Enten werden im Burgenland in Massen für den Abschuss ausgesetzt. Für diese Abschießbelustigung legt man künstliche Teiche an und baggert daneben Löcher als Verstecke. Diese werden mit Plastikwänden ausgekleidet und mit Sichtschutz verdeckt. Darin befindet sich jeweils ein Sessel und oft noch eine Halterung für das Gewehr. Die Hülsen der Schrotpatronen bleiben, wie immer bei solchen Personen, denen die Natur offenbar völlig egal ist, einfach liegen.

In der Steiermark wurde das Aussetzen gezüchteter Enten deshalb jetzt bewilligungspflichtig gemacht. In Wien und Vorarlberg sind Verbote dieser Praxis in der Pipeline. Selbst die Forstverwaltung Esterhazy, der größte Jagdanbieter des Burgenlands, distanziert sich davon: „Sowohl die Veräußerung von Wildtieren, die aus Züchtung oder Haltung für jagdsportliche Zwecke stammen, als auch die Freilassung solcher Tiere für die Abhaltung von Jagden sind aus jagdethischer Sicht abzulehnen.“ Das geplante Jagdgesetz von Landesrätin Verena Dunst will die Abschießbelustigung auf Zuchtenten weiter erlauben. Der VGT fordert ein Verbot auch im Burgenland!

VGT-Obmann Martin Balluch: „Fasane und Rebhühner können in den meisten Regionen Österreichs nicht überleben, deshalb gibt es die Ausrede der Bestandsstützung für das Aussetzen, auch wenn das nicht zutrifft, weil die ausgesetzten Tiere ja gleich abgeschossen werden. Aber bei Enten ist nicht einmal mehr diese Ausrede vorhanden, Wildenten gibt es genug. Dass das Aussetzen und Abschießen von Zuchtenten also ausschließlich der Belustigung infantiler Gemüter dient, wird daher nicht einmal von der Jägerschaft abgestritten. Es muss also verboten werden!“

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