Gericht weist Exekutionsantrag Mensdorff-Pouilly gegen VGT-Obmann ab! - vgt

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Gericht weist Exekutionsantrag Mensdorff-Pouilly gegen VGT-Obmann ab!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.12.2016)

Wien, 21.12.2016

Geldstrafe gegen VGT war Falschmeldung des Waffenlobbyisten; Mayr-Melnhof ist bereit, seinen „faschistoider Populist“ und „Lügner“-Sager gegen VGT öffentlich zu widerrufen

Alfons Mensdorff-Pouilly und Max Mayr-Melnhof haben einiges gemeinsam. Beide sind nicht nur Großgrundbesitzer und ehemalige Adelige, beide betreiben auch begeistert Jagdgatter. Und daher läuft gegen beide eine Kampagne des VGT, um die Öffentlichkeit sowohl über die Tierquälerei in diesen Gattern, als auch über die dortige Naturzerstörung, zu informieren und ein Verbot zu erreichen. Und beide reagieren mit Klagen gegen den VGT, Mayr-Melnhof sogar mit beleidigenden Äußerungen. Und beide haben bisher noch keine Klage vor Gericht gewonnen.

Der Exekutionsantrag von Mensdorff-Pouilly gegen den VGT-Obmann wegen Besitzstörung wurde nun vom Bezirksgericht Fünfhaus in Wien abgewiesen. Dabei hatte der Waffenlobbyist dem Kurier noch erzählt, er hätte bereits gewonnen und gegen den VGT sei eine Geldstrafe ausgesprochen worden. Das war aber eine Falschmeldung. Vielmehr muss Mensdorff-Pouilly jetzt selbst für die Anwaltskosten aufkommen.

Mayr-Melnhof hat den VGT-Obmann in den Salzburger Bezirksblättern als „faschistoiden Populisten“ bezeichnet, „der lügt, sobald er den Mund aufmacht“. Der Aufforderung zum Widerruf will der Gatterjäger nun nachkommen, teilte sein Anwalt mit. Die Kosten des VGT-Anwalts wird er bezahlen müssen. Zuletzt fielen € 2500 Kosten an, die er dem VGT ersetzen musste, weil er ein Gerichtsverfahren verloren hatte. Erst nach einem Exekutionsantrag war der Großgrundbesitzer dazu bereit.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Der Konflikt um die Gatterjagd ist demokratiepolitisch unbedenklich. Es muss der Zivilgesellschaft möglich sein, um Tiere und Natur zu schützen eine Kampagne zu führen und öffentlichen Druck zu erzeugen. Das durch eine Welle von Zivilklagen und diffamierende Beleidigungen zu hintertreiben, ist dagegen problematisch. Zum Glück zeigen die Gerichte bisher die Bereitschaft, den Freiraum für Tierschutzaktivismus zu schützen und zu erhalten. Nur so können Tierschutzorganisationen ihre Kontrollwirkung entfalten, die ihnen in einer funktionierenden Demokratie zukommt.“

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