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Nationalratswahl '06: Tierversuche

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.03.2017)

03.03.2017

Tierversuche werden in einem eigenen Gesetz geregelt, das allerdings bereits 1988 erlassen wurde, also lange bevor Tierschutz den Stellenwert bekommen hat, den er heute genießt. Zusätzlich sind den Tierschutzombudspersonen durch diese Herausnahme aus dem Bundestierschutzgesetz im Bereich der Tierversuche ebenfalls die Hände gebunden.

In den letzten Jahren hat sich eine Reihe von Mängeln im Tierversuchsgesetz gezeigt. Die durch §12 Tierversuchsgesetz vorgesehenen Kontrollen der Tierversuche und der Tierversuchslabors finden nicht statt, weil keine professionelle Kontrollkommission mit klaren Kompetenzen dafür eingerichtet wurde. Die Tierversuche werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch keiner ethischen Evaluierung unterzogen. Zusätzlich gibt es keine ernsthaften Sanktionen, wenn Tierversuche trotz Ablehnung durchgeführt werden. Die vorgesehenen Geldstrafen sind für die Firmen, die Tierversuche durchführen, lächerlich gering. Die Definition von Tierversuchen, die dann in die Statistik einfließen, entspricht nicht internationalen Standards. Z.B. Dissektionen oder Versuche, bei denen die Tiere nach dem Versuch nicht mehr aus der Narkose aufwachen, oder Versuche, bei denen die ExperimentatorInnen selbst der Meinung sind, dass sie die Versuchstiere nicht belasten, sowie alle noch so schmerzhaften Versuche an wirbellosen Tieren usw. zählen nach §2 Tierversuchsgesetz nicht als Tierversuche.

Die Haltung von Versuchstieren nach der Anlage 1 der Tierversuchs-Verordnung entspricht ebenfalls längst nicht mehr den durch das Bundestierschutzgesetz geschaffenen generellen Haltungsstandards, die Käfige und Boxen sind viel zu klein und ohne der notwendigen Ausstattung.

Der VGT fordert daher:

  • Die Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes und die Kompetenz der Tierschutzombudspersonen müssen sich auch auf Tierversuche erstrecken

  • Das Tierversuchsgesetz von 1988 muss grundsätzlich reformiert und den gehobenen Tierschutzstandards angepasst werden

  • Insbesondere muss die Definition von Tierversuchen jegliche Versuche an allen Tieren umfassen, auch Versuche am getöteten oder terminal narkotisierten Tier, unabhängig von der Einschätzung der ExperimentatorInnen, ob der Versuch das Tier genügend belastet und unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier handelt oder nicht

  • Schaffung einer professionellen Genehmigungskommission für alle Tierversuche, die ihre Funktion einer unangemeldeten Kontrolle jedes einzelnen Labors jährlich wahrnimmt und jeden einzelnen Versuch nach wissenschaftlichen, aber auch nach ethischen Kriterien evaluiert und gegebenenfalls ablehnt

  • Wenn Tierversuche nicht genehmigt wurden und trotzdem durchgeführt werden, muss das schwerwiegende Konsequenzen für die Verantwortlichen zur Folge haben, wie z.B. mangels Vertrauenswürdigkeit ein Verbot weitere Tierversuche bewilligt zu bekommen

Stellungnahmen der Parteien:

Die Antwort von Tierschutzsprecherin Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Es handelt sich hierbei um ein sehr wichtiges Thema, mit dem ich mich persönlich sehr intensiv befasst habe. In einem unlängst im Plenum beschlossenen Vier-Parteien-Antrag sprach sich der Nationalrat für ein Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen aus. Österreich setzt mit diesem Verbot ein ausdrückliches Zeichen und ist Vorbild in Europa. Des weitern werden das Wissenschaftsministerium, das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium aufgefordert Forschungsprojekte für Ersatzmethoden zum Tierversuch zu fördern.

Zum österreichischen Tierversuchsgesetz möchte ich folgendes bemerken: diese Vorschrift stammt aus dem Jahr 1989 und wird laufend den neuesten Erkenntnissen angepasst (das letzte Mal im Jahr 2005). Das Gesetz wurde auf der Grundlage der Richtlinie 86/609/EWG zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erlassen und wird von den zuständigen Bundesministerien (BMGF, BMWA, BMLFUW und BMBWK) vollzogen.

Die Regelungen und Bestimmungen im Bereich des Tierschutzes sind sehr restriktiv. Alle, die sich mit der Durchführung von Tierversuchen befassen sind verpflichtet sich an die im Tierversuchsgesetz genannten Grundsätze zu halten. Das allgemeine Ziel ist es die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren und die Belastung der Versuchstiere auf ein Minimum herabzusetzen. Ein entscheidender Punkt ist die Förderung von Ersatzmethoden durch die zuständigen BundesministerInnen. Hier wird das „3 R“ – Prinzip (Reduction, Refinement, Replacement) unmittelbar in das Gesetz aufgenommen. Ein eigens eingerichteter Staatspreis für Ersatzmethoden zum Tierversuch soll ebenfalls zu einer Reduktion der Tierversuche beitragen.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Jan Krainer
Die Forderung, wonach sich die Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes auf Tierversuche erstrecken sollten, würde eine Novellierung des Bundestierschutzgesetzes erforderlich machen. Angesichts der neuesten Erkenntnisse im Bereich der Tierversuche ist sicherlich über eine Neubewertung bzw. Novellierung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Tierversuchen eine breite Diskussion zuführen. Das Tierversuchsgesetz von 1988 muss grundsätzlich reformiert und den gehobenen Tierschutzstandards angepasst werden. In diesem Zusammenhang kann auch überlegt werden ob Tierschutzombudspersonen als „Kontrollinstanz“ eingearbeitet werden sollen.

Die Schaffung einer professionellen Genehmigungskommission für alle Tierversuche, die ihre Funktion einer unangemeldeten Kontrolle jedes einzelnen Labors jährlich wahrnimmt und jeden einzelnen Versuch nach wissenschaftlichen, aber auch nach ethischen Kriterien evaluiert und gegebenenfalls ablehnt, finde ich sinnvoll. Wenn Tierversuche nicht genehmigt wurden und trotzdem durchgeführt werden, muss das schwerwiegende Konsequenzen für die Verantwortlichen zur Folge haben, wie z.B. mangels Vertrauenswürdigkeit ein Verbot weitere Tierversuche bewilligt zu bekommen.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecherin Mag. Brigid Weinzinger
Die Grünen unterstützen diese Forderungen und haben zum Thema Tierversuche auch schon mehrere parlamentarische Initiativen gestartet, siehe Tierschutz-Bilanz der Grünen www.gruene.at

Ein grüner Entschließungsantrag hat zu einer Vierparteien-Entschließung geführt, woraufhin Tierversuche an Menschenaffen verboten wurden.

Weiters setzen sich die Grünen ein für

  • eine Förderungsoffensive für wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch
  • die rasche Anerkennung der bereits entwickelten Ersatzmethoden zum Tierversuch
  • eine verpflichtende Veröffentlichung aller Tierversuche (auch die der Industrie) und Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Tierversuche in Österreich, um Doppel- und Mehrfachversuche zu verhindern
  • EU-weites Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen, wie es in Österreich im Dezember letzten Jahres bereits beschlossen wurde
  • eine Verbesserung der Haltung von Versuchstieren.

 

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Klaus Wittauer
Das BZÖ unterstützt alle Forderungen des VGT.

Die Antwort stammt von Tierschutzsprecher Norbert Hofer
Dass die Kompetenz des Tierschutzombudsmannes auch den Bereich der Tierversuche erfassen muss, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Diese sogenannten Versuchstiere sind auch Tiere und müssen vor Qualen geschützt werden. Da sich auch der ethische Anspruch unserer Gesellschaft weiterentwickelt hat und dieser Anspruch sich auch am Umgang mit Tieren misst, müssen Tierschutzstandards erhöht und daher das mittlerweile veraltete Tierversuchsgesetz reformiert werden. Eine Erfassung aller Tiere und jeglicher Tierversuche ist notwendig, für Wirbeltiere haben jedoch besonders strenge Richtlinien zu gelten. Auch die Schaffung einer Kontrolleinheit, die Standards in Labors unangekündigt überprüfen kann, wird von der FPÖ unterstützt. Das Durchführen nicht genehmigter Tierversuche ist streng zu bestrafen.

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