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Das Leiden der Kettenrinder geht weiter – VGT erstattet Anzeige

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.07.2017)

Tirol, 27.07.2017

Im Jahr 2015 hat der VGT durch die Volksanwaltschaft feststellen lassen, dass die dauernde Anbindehaltung von Rindern gesetzwidrig ist; statt der Kritik zu genügen, wurde sie allerdings lediglich umgangen. Doch auch sonst gibt es immer wieder Missstände, wie aktuell in einem Stall in Tirol; der VGT brachte Anzeige ein

Seit Jahren kämpft der Verein gegen Tierfabriken gegen die dauernde Anbindehaltung, unzählige Rinder müssen leider nach wie vor ihr gesamtes Leben angebunden verbringen - 365 Tage im Jahr, die einzige Bewegungsmöglichkeit ist ein Aufstehen und ein sich Hinlegen. Mit dieser Haltungsbedingung sind zahlreiche gesundheitliche Risiken verbunden. Das geht so weit, dass immer wieder Fälle auftauchen, bei denen die Kette bereits mit dem Hals der Tiere verwachsen ist.

Im Jahr 2015 gab die Volksanwaltschaft schließlich einer Beschwerde des VGT recht und stellte fest, dass die dauernde Anbindehaltung gesetzwidrig ist. Ein Ende war in Sicht. Doch der Gesetzgeber zeigte sich davon unbeeindruckt und umging die Kritik der Volksanwaltschaft einfach dadurch, dass er die relevante Bestimmung von Verordnungs- auf Gesetzesebene hob, wodurch die Gesetzwidrigkeit umgangen werden konnte. Die Bestimmung steht damit zwar weiterhin im Widerspruch mit mehreren gesetzlichen Regelungen, jedoch ist sie nun auch gleichwertig mit ihnen. Die Leiden der Tiere bestehen jedoch weiterhin fort, die dauernde Anbindehaltung kann wohl nur als gesetzlich legitimierte Tierquälerei bezeichnet werden.

Wie vermutlich auch bei dieser Rinderhaltung in Tirol, welche dem VGT gemeldet wurde. Die Tiere werden zu allem Überfluss nicht nur in Anbindehaltung gehalten, sondern müssen auch noch in einem verdreckten Stall ausharren, stellenweise bis oben hin voll mit ihren eigenen Exkrementen. Zu allem Überfluss werden auch noch ihre Schwänze hochgebunden. Dies schränkt sie noch weiter in ihrer Bewegungsfreiheit ein, spielt der Schwanz doch eine wichtige Rolle bei der Insektenabwehr und tierlichen Kommunikation. Zwar ist die (dauernde) Anbindehaltung von Rindern nach wie vor erlaubt, doch gerade deshalb sollte es doch mehr als selbstverständlich sein, dass zumindest die anderen (minimalen) Schutzstandards eingehalten werden. Da dies hier nicht der Fall war, hat der VGT Anzeige erstattet.

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