Spendenabsetzbarkeit: Tierschutz bleibt ausgeschlossen - vgt

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Spendenabsetzbarkeit: Tierschutz bleibt ausgeschlossen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.01.2018)

Wien, 12.01.2018

Nur Spenden für Tierheime sind absetzbar, Spenden für Tierschutzorganisationen wie den VGT oder die Vier Pfoten nicht.

Da mit 2017 erstmals die Spendenorganisationen dem Finanzamt alle SpenderInnen melden müssen, wird im Augenblick sehr viel über die Absetzbarkeit von Spenden gesprochen. Auch der VGT bekommt sehr viele Anfragen, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Im folgenden legen wir daher die häufigsten Fragen und ihre Beantwortung dar.

Sind Spenden an den VGT in Österreich steuerlich absetzbar?

Nein, das sind sie nicht. Im Jahr 2011 gab die ÖVP zwar nach langem Tauziehen nach und stimmte letztendlich einer Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit auf Umweltschutz und Tierheime zu. Den Tierschutz generell wollte sie aber um keinen Preis steuerlich begünstigt wissen. Für die Tiernutzung stellt Tierschutz selbstverständlich ein Hindernis dar. Die ÖVP, die sich selbst als Wirtschaftspartei versteht, steht einem Schutz wirtschaftlich genutzter Tiere grundsätzlich kritisch gegenüber. Sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Wirtschaft generell (Tierversuche, Pelz, Fiaker etc.) ist Tierschutz eher ein rotes Tuch als ein willkommener Impuls Dinge in Zukunft anders anzugehen.

Der VGT trägt doch das Spendengütesiegel: warum ist die Spende dann trotzdem nicht absetzbar?

Das Spendengütesiegel hat nichts mit der Absetzbarkeit von Spenden zu tun. Es bestätigt, dass die Organisation objektive und nachprüfbare Standards erfüllt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus gehen und dass die Spenden widmungsgemäß und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

In einem modernen demokratischen Staat erfüllt die Zivilgesellschaft neben vielen anderen Aufgaben vor allem auch eine wichtige Kontrollfunktion. Dafür ist die größtmögliche Unabhängigkeit von staatlichen Einflüssen Voraussetzung. Nicht umsonst bezeichnet man oft zivilgesellschaftliche Organisationen als Nicht-Regierungsorganiationen (bzw. englisch abgekürzt NGOs) und stellt sie auf diese Weise der Regierung gegenüber.

Das Spendengütesiegel steht in dieser Tradition, ist also ein staatlich unabhängiges Kontrollsiegel, das auf einem Vertrag der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit den größten zivilen Dachverbänden basiert.

Im Gegensatz dazu ist die Spendenabsetzbarkeit ein Regierungsinstrument: Hier versucht die Regierung Spendenflüsse in ihrem Interesse zu lenken. Und das Regierungsinteresse besteht offensichtlich darin, den Tierschutz finanziell zu schwächen.

Was macht der VGT, damit ich in Zukunft meine Spenden an den VGT absetzen kann?

Der VGT setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Spenden für Tierschutz mit jenen für Umweltschutz und für alle anderen gemeinnützigen Zwecke gleichgestellt werden. Wir haben diese Forderung auch bereits der neuen Regierung unterbreitet (siehe Forderungskatalog Tierschutz gemeinsam erstellt von der Tierschutzombudsstelle Wien, Vier Pfoten, Verband pro-tier und VGT).

Meldet der VGT meine Spende an das Finanzministerium?

Nein, der VGT meldet keine Spenden an das Finanzministerium, weil Spenden an den VGT steuerlich nicht absetzbar sind.

Sind NGOs verpflichtet meine Spenden dem Staat zu melden?

Alle NGOs, die vom Finanzministerium in der Liste begünstigter Einrichtungen aufgeführt sind, werden Ihre Spenden melden, sofern sie Vor- und Zuname, sowie Ihr Geburtsdatum kennen.

Kann ich verhindern, dass meine Spenden gemeldet werden?

Sie können den NGOs, denen Sie gespendet haben, mitteilen, dass sie keine Meldung wünschen und - was in diesem Zusammenhang entscheidend ist - diesen NGOs datenschutzrechtlich untersagen ihr Geburtsdatum zu verarbeiten bzw. dessen Löschung verlangen. Ohne Geburtsdatum kann keine Meldung erfolgen.

Kann es Nachteile haben, wenn der Staat über mein Spendenverhalten Bescheid weiß?

Noch in den 1980er Jahren wäre dieses invasive staatliche Vorgehen als inakzeptabler Eingriff in die geschützte Privatsphäre der BürgerInnen aufgefasst und abgelehnt worden. Damals war die Erinnerung an die vergangenen autoritären Regimes noch präsent und daher eine grundsätzliche Skepsis gegenüber dem Staat vorhanden. Man wusste, dass auf den ersten Blick harmlose Informationen letztendlich sehr unangenehme staatliche Reaktionen auslösen können. Vielleicht nicht unmittelbar, aber wer weiß wer in 10 oder 15 Jahren an der Macht ist und Zugriff auf diese Daten bekommt?

Die Entscheidung welche Organisationen jemand unterstützt, lassen jedenfalls Vermutungen über weltanschauliche Positionen der betreffenden Person zu. Ist die Polizei z.B. begeistert, jemanden anzustellen, der einer Menschenrechtsorganisation spendet, oder könnte sie nicht vielleicht befürchten, dass sie sich mit dieser Entscheidung einen aus ihrer Sicht potenziellen Querulanten in Dienst nimmt? Wird die Justiz jemandem das Richteramt übertragen, der eine aktionistische Umweltorganisation unterstützt und damit zu erkennen gibt, dass er oder sie zivilen Ungehorsam und damit das absichtliche Übertreten von Gesetzen nicht grundsätzlich ablehnt? Und wer weiß, was die Zukunft bringt: Könnte eine Spende an eine linke Organisation für Flüchtlingshilfe zu einer Eintragung als politisch unzuverlässig führen? Oder umgekehrt eine Unterstützung einer rechten Anti-Abtreibungsorganisation?

Wie auch immer: Es gibt gute Gründe keine gläserne Spenderin und kein gläserner Spender sein zu wollen.

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