VGT-Kritik am neuen Standort-Entwicklungsgesetz - vgt

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VGT-Kritik am neuen Standort-Entwicklungsgesetz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.08.2018)

Wien, 08.08.2018

Derzeit befindet sich ein neues Gesetz in Begutachtung, durch welches es möglich wird, Umweltverträglichkeitsverfahren zugunsten wirtschaftlicher Interessen abzukürzen. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN kritisiert dieses Gesetz heftig und hat eine Stellungnahme ans Ministerium abgegeben.

Ziel des neuen Gesetzes sollte es eigentlich sein, Verfahren zu beschleunigen. Mit dem Gesetzesentwurf wird dieses Ziel allerdings weit verfehlt. Stattdessen würde es dadurch möglich, ein UVP-Verfahren einfach abzukürzen und nach einem Jahr automatisch zu genehmigen, ganz egal, wo das Verfahren gerade steht. Voraussetzung dafür ist nur, dass die Regierung zuvor bestimmt hat, dass es sich um ein sogenanntes standortrelevantes Projekt handelt, also ein Projekt, das dem Wirtschaftsstandort Österreich zuträglich ist. Der veröffentlichte Gesetzestext enthält allerdings zahlreiche Verstöße gegen geltende Bestimmungen, wie etwa Europarecht, Völkerrecht und Verfassungsrecht. „Dieses neue Gesetz scheint bloß ein absurder Versuch zu sein, das „Staatsziel Wirtschaft“, welches die Regierung erst kürzlich durchsetzen wollte, doch noch durch die Hintertür zu realisieren.“, so VGT-Referentin Ines Haider, die sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt hat. „Außer, wirtschaftliche Interessen schneller durchzusetzen, konnten wir dem Gesetz keinen Nutzen ablesen.“ Denn nicht mal das im Gesetz deklarierte Hauptziel, die Verfahrensdauer zu beschleunigen, wird das Gesetz erreichen können, schafft es doch durch die vielen Verstöße gegen bestehendes Recht wohl noch größere Rechtsunsicherheit. Außerdem werden auf diese Art bewilligte Projekte vor Höchstgerichten wohl keinen Bestand haben.

Bürger_innenbeteiligung wird eingeschränkt

In der Gesetzgebung wurde offenbar davon ausgegangen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltverträglichkeitsprüfungen den Hauptgrund für Verfahrensverzögerungen darstellt. In Wirklichkeit mangelt es aber sehr oft einfach daran, dass die Projektwerber_innen lange Zeit keine vollständigen Unterlagen vorlegen. Eine UVP ist vom Grundgedanken her ein Verfahren mit Bürger_innenbeteiligung. Durch das neue Gesetz würde genau dieses Recht der Bevölkerung, Einspruch zu erheben, untergraben werden. Zudem könnten die Projektwerber_innen in Zukunft das Verfahren einfach so lange verzögern, bis die Frist abgelaufen ist und das Projekt automatisch bewilligt wird.

Aufruf zur Stellungnahme

Noch bis 17. August können Stellungnahmen gegen den Gesetzesentwurf abgegeben werden. Jede_r, egal ob Organisation oder Privatperson, kann und sollte von diesem Recht Gebrauch machen, so die Aufforderung des VGT. Die bereits eingereichten Stellungnahmen können auf der Homepage des Parlaments begutachtet werden. Alternativ zum Verfassen eines eigenen Textes kann auch einer bereits veröffentlichten Stellungnahme zugestimmt werden.

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