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Ausgesetzt zum Abschuss: Fasanjagd endet mit Polizeieinsatz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2018)

Steiermark, 10.12.2018

VGT-Tierschützer_innen dokumentieren Tierquälerei

Ende Juli ausgesetzt, im Herbst zum Jagdspaß erschossen. Eine in der Steiermark eigentlich schon lange illegale Praxis, die auch in Kainach bei Wildon und Leitring praktiziert wird. In Leitring wurde die Polizei von aggressiven Jäger_innen gerufen und die Jagd abgebrochen.

Gleich zwei Jagden dokumentierten 20 Tierschützer_innen des VGT am vergangenen Samstag (8.12.) in der Steiermark im Bezirk Leibnitz. Beide Orte sind dem VGT bereits bekannt. An beiden Orten gibt es Fasanaufzuchten, in die Ende Juli Jungtiere unbekannter Herkunft gesetzt worden sind. Mit Mastfutter wurden sie großgezogen und nach weniger als drei Monaten erstmals bejagt. Am letzten Samstag war es an beiden Orten bereits die vierte Jagd in diesem Herbst. David Richter dazu: "Im Jagdgesetz ist das Aussetzen von Fasanen nur zur Erhaltung des Bestandes erlaubt. Ein jährliches Aussetzen zum Abschuss ist klar illegal, genau das wird aber in vielen Revieren, u. a. Schwarzenegg und Leitring praktiziert. Wir fordern die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz auf, hier endlich einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen!"

Jagd-Szenen aus Leitring bei Leibnitz:

Während der Jagdleiter in Kainach, Hr. Dr. Frizberg, seine Jäger_innen und Treiber_innen davon abgehalten hat, gegen die Tierschützer_innen handgreiflich zu werden, wurde der Jagdleiter in Leitring, Herr Flucher, selbst aggressiv und schlug den Dokumentierenden auf die Kameras. Trotzdem konnten noch grausame Szenen gegen Tiere gefilmt werden. Ein verletzter Fasan schlug auf dem Boden auf, versuchte zu entkommen, wurde jedoch von einem Hund geschnappt und minutenlang von den Jäger_innen nicht beachtet.

Polizeieinsatz
Obwohl die Tierschützer_innen ins Jagdgeschehen nicht eingegriffen und nur still von öffentlichen Wegen aus dokumentiert haben, wurde von den Jäger_innen die Polizei gerufen. Ziel war es, das tierquälerische Treiben ohne Zuseher_innen fortsetzen zu können. Da der beeidete Jagdaufseher gegenüber den Polizisten behauptet hatte, dass ein Filmender einen Meter neben dem Weg gestanden sei, wurde dies als Jagdstörung gewertet, und eine Festnahme ausgesprochen. Erst Stunden später wurde der Aktivist wieder freigelassen.

Der VGT fordert das Ende des Aussetzens von Fasanen zum Jagdspaß. Als ersten Schritt soll das Bejagen von Fasanen in den Gebieten verboten werden, in denen im gleichen Jahr oder im Jahr davor ausgesetzt worden ist. Um einen Missbrauch des Jagdgesetzes durch das massenhafte Aussetzen, das teilweise auch unmittelbar vor dem Abschuss durchgeführt wird, zu verhindern, fordert der VGT eine Nachschärfung des steirischen Jagdgesetzes. Tierquälerische Handlungen müssen von den Behörden verfolgt und verurteilt werden können.

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