Amtstierärzt_innen müssen Unterschrift verweigern - vgt

Teilen:

Amtstierärzt_innen müssen Unterschrift verweigern

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.02.2019)

Österreich, 04.02.2019

Sollte Bozen weiterhin als Bestimmungsort für österreichische Milchkälber angegeben werden, liegt die Verantwortung bei den Amtstierärzt_innen, diese Transporte aufgrund falscher Angaben nicht zu genehmigen.

In den vergangenen Jahren wurde für unzählige Transporte von Milchkälbern Bozen in Südtirol als Bestimmungsort angegeben. Laut Gesetz müssen die Tiere dort 48 Stunden abgeladen und versorgt werden. Aus offiziellen Quellen wurde bestätigt, dass die österreichischen Kälber allerdings maximal 6 Stunden in Bozen verbleiben. Die Angabe in den österreichischen Transportdokumenten ist demnach inkorrekt.

„Amtstierärzt_innen müssen die Transportdokumente bei grenzüberschreitenden Transporten mit einer Unterschrift bestätigen“, erklärt Vorarlberger VGT-Kampagnenleiter Tobias Giesinger. „Sie müssen die Angaben nach Bestimmungsort oder auch Transportzeit auf Plausibilität prüfen. Im Fall des Bestimmungsorts Bozen liegen nun eindeutige Beweise vor, dass dieser Angabe in der Realität nicht entsprochen wird.“ Der VGT sieht die Verantwortung nun bei den Amtstierärzt_innen.

Aus einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme, die dem VGT vorliegt, geht deutlich hervor, dass auch das Schreiben des Bundesministeriums zur Vorarlberger Kälbertransportpraxis diese Ansicht vertritt. Der Wortlaut „Ablehnungen von Bestimmungsorten sind rechtlich zu begründen“ verdeutlicht, dass Bestimmungsorte angegeben sein können, die nicht dem Gesetz entsprechen, und dass Amtstierärzt_innen und die Behörden solche ablehnen können. Eine rechtliche Begründung liegt seit der Veröffentlichung der Südtiroler Landtagsanfrage, die bestätigt, dass österreichische Kälber keine 48 Stunden in Bozen bleiben, vor.

„Landesrat Gantner muss in seiner Position als Veterinärlandesrat den Amtstierärzt_innen den Rücken stärken und sicherstellen, dass die Vorarlberger Behörden nicht selbst Gesetze übertreten, indem sie z.B. die Plausibilitätsprüfung der Transportpapiere offenbar wissentlich vernachlässigen“, schließt Giesinger ab.

Jeder weitere Kälbertransport mit dem Bestimmungsort Bozen muss von den Amtstierärzt_innen abgelehnt werden, solange nicht versichert wurde, dass Kälber in Bozen tatsächlich gesetzeskonform 48 Stunden versorgt werden. In einem aktuellen Statement in der Südtiroler Tageszeitung sagt der zuständige italienische Veterinär deutlich, nichts an der derzeitigen Situation ändern zu werden. „Amtstierärzt_innen haben die Aufgabe, für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu sorgen. Dieser Aufgabe müssen sie auch bei den Kälbertransporten gerecht werden!“, fordert Giesinger.

05.09.2025, Altlichtenwarth (NÖ)

Grauenhaft: Liechtenstein’sche Jagdgesellschaft setzt massenweise Fasane zum Abschuss aus

Nahe Altlichtenwarth wimmelt es momentan von Fasanen, die alle aus einer Zucht in Massentierhaltung stammen und nur zur Abschussbelustigung dienen werden

03.09.2025, Wien

Tierschützerin verbringt 29 Stunden ohne Essen und Trinken im Tiertransporter

VGT fordert starke neue EU-Tiertransportverordnung mit maximal 8 Stunden Transportzeit

02.09.2025, Graz

Argumentationstraining für Aktivist:innen

Workshop am Institut für Ethik und Gesellschaftslehre

02.09.2025, Wien

Einladung zur 29-Stunden-Aktion im Tiertransporter

Eine als Kuh verkleidete Tierschützerin wird insgesamt 29 Stunden ohne Essen und Trinken in einem Mini-Tiertransporter verbringen

02.09.2025, Wien

Nach 24 Stunden in Innsbruck auf Vollspalten-Version von 2038: um nichts besser als der bisherige

Tierschützerin hat 24 Stunden auf jenem Vollspaltenboden verbracht, den die Regierung und die Schweineindustrie als „Ende des Vollspaltenbodens“ ab 2034/2038 verkaufen will

01.09.2025, Innsbruck

Einladung: Tierschützerin wird in Innsbruck 24 Std auf Vollspaltenboden verbringen

Platzangebot und Bodenbeschaffenheit entsprechen dabei dem, was die Regierung unter dem euphemistischen Begriff „Gruppenhaltung Neu“ als Ende des Vollspaltenbodens verkaufen will.

01.09.2025, Innsbruck

Tierschützerin Nicole startet jetzt 24 Stunden auf Schweine-Vollspaltenboden in Innsbruck

Nachdem sie bereits 24 Stunden am klassischen Vollspaltenboden verbracht hat, probiert sie jetzt den von der Regierung „Gruppenhaltung Neu“ genannten Vollspaltenboden aus

30.08.2025, Graz

Es gibt kein Verbot des Vollspaltenbodens: Tierschützerin beendet 24 Stunden Selbstversuch

Die von der Regierung ab 2038 für alle Schweinebetriebe vorgesehene „Gruppenhaltung Neu“ ist ein Vollspaltenboden ohne erkennbaren Unterschied zum Bisherigen.