Illegale Tiertransport-Verzögerung: Konsequenzen notwendig - vgt

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Illegale Tiertransport-Verzögerung: Konsequenzen notwendig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.02.2019)

Niederösterreich, 14.02.2019

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate wurde ein voll beladener und illegal abgestellter Tiertransporter aufgedeckt.

Nachdem der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN in der Steiermark bereits im Sommer einen Transporter, der Schweine mehrere Stunden über Nacht im LKW ließ, der Polizei meldete, wurde nun ein ähnlicher Fall in Niederösterreich gemeldet. Wöchentlich wurden mit rund 200 Schweinen beladene Tiertransporter auf Parkplätzen nur unweit von ihrem Ziel entfernt über Nacht geparkt. Nun muss es Konsequenzen geben.

Illegale Verzögerung

Diese Transporte sollten Schweine von Mastanlagen in Niederösterreich in einen nur 2 bis 3 Stunden entfernten Schlachthof im Norden des Bundeslandes bringen. Statt diese Beförderung, wie gesetzlich vorgeschrieben, ohne Verzögerungen durchzuführen, wurden die Tiere 8 bis 9 Stunden zwischen 21 und 6 Uhr auf Parkplätzen in Ziersdorf und Gauderndorf abgestellt. „Diese Unterbrechungen des Transports dauerten gut viermal so lang als die eigentliche Fahrtzeit! Der einzige Grund ist wohl die Bequemlichkeit für die Fahrer_innen und das Unternehmen. Statt 2 bis 3 Stunden Fahrtzeit betrug der gesamte Transport für die Schweine so bis zu 12 Stunden“, schildert VGT-Kampagnenleiter David Richter.

Transport bedeutet Stress

Die Beförderungszeiten werden gesetzlich beschränkt, da es allgemein anerkannt ist, dass Transporte für die Tiere mehr Stress und Leid bedeuten als die Unterbringung in Stallanlagen. In den Videoaufnahmen der Tierschützer_innen im niederösterreichischen Fall ist gut zu erkennen, wie dicht die Tiere teilweise im LKW ausharren müssen. Einstreu findet sich keines. Ebenso besteht die Befürchtung, dass es keine Trinkanlagen für die Tiere gibt. In den letzten Wochen dürften zudem die kalten Temperaturen zu Gesetzesübertretungen geführt haben – Tiere dürfen unter null Grad im Inneren des Transporters nicht befördert werden.

Gesetzlich eindeutig

In dem aktuellen Fall der Beförderung von Schweinen, die zur Tötung im Schlachthof gebracht werden, innerhalb Niederösterreichs ist die gesetzliche Lage klar: Tiertransporte dürfen nicht verzögert werden und Schlachttiere dürfen innerstaatlich maximal 4,5 Stunden (in besonderen Umständen 8 bis 10 Stunden) transportiert werden, wobei diese Zeiten wiederum keine Verzögerungen rechtfertigen.

Polizeiliches Vorgehen gegen Tierschützer_innen

Bizarr mutete das Eingreifen der Polizei nur wenige Stunden nach Meldung des illegalen Transports an. Die Tierschützer_innen hielten eine kurze, friedliche Mahnwache vor dem Schlachthof, zu dem die Schweine transportiert wurden, ab. Mehrere Beamt_innen forderten darauf die Daten aller Anwesenden – zwei Personen wurden vorübergehend festgehalten. „Das Eingreifen in dem Fall schien weit vehementer als das Eingreifen gegen den illegalen Transport“, schildert eine Aktivistin.

Wir hoffen, dass es in diesem Fall zu Konsequenzen kommt, die nicht nur diese Transportfirma zum Umdenken bewegt, sondern auch alle anderen, die Tiere in Österreich illegal in LKWs einfach abstellen. Es braucht nun endlich ein hartes Durchgreifen gegen Übertretungen bei Tiertransporten, nicht bloße Lippenbekenntnisse der behördlich und politisch Verantwortlichen“, schließt David Richter.

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