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Erneut ändert das Gesundheitsministerium eine Gesetzesinterpretation zulasten der Tiere

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.09.2019)

Oberwart, 09.09.2019

Die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung sei nicht mehr auf landwirtschaftliche „Nutztiere“ anwendbar, deshalb durften bei der Inform Oberwart erstmals Tiere länger als drei Tage ausgestellt werden

Letzte Woche fand die Inform Oberwart zum 49. Mal statt. Dabei handelte es sich um eine riesige Messeveranstaltung, Teil davon war auch eine der größten Zuchttierausstellungen Österreichs. Diese fand heuer laut eigenen Angaben erstmals wieder an allen fünf Tagen der Messe statt. Ermöglicht wurde dies durch eine neue Gesetzesinterpretation zulasten der Tiere durch das österreichische Gesundheitsministerium. Gemäß der Tierschutz-Veranstaltungsverordnung ist es verboten, Tiere an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen auszustellen. Laut Gesundheitsministerium, welches zu diesem Zeitpunkt noch unter Führung von nun Ex-Ministerin Hartinger-Klein stand, sei auf landwirtschaftliche „Nutztiere“ jedoch vielmehr das Tierseuchengesetz anwendbar.

Übersehen wird an dieser Stelle, dass das Tierseuchengesetz kaum Bestimmungen zur Haltung der Tiere während einer solchen Veranstaltung kennt und somit sowohl für die Aussteller_innen als auch für die Veterinär_innen ein gesetzlicher Graubereich geschaffen wurde, ob die Haltung vor Ort nun gesetzeswidrig oder gesetzeskonform ist. Aber insbesondere aus Sicht der Tiere kann das nicht als der Erfolg angesehen werden, als welcher er von Seiten der Behörde und Messeveranstalter verkauft wird.

Dem vorangegangen waren Auflagen durch die zuständige Amtstierärztin im Vorjahr. Einige Aussteller_innen sollen sogar damit gedroht haben, im Folgejahr keine Tiere mehr ausstellen zu wollen. Daraufhin wurden binnen kürzester Zeit Gesprächsrunden ins Leben gerufen, an welchen neben Aussteller_innen, Veranstalter_innen, Behördenvertreter_innen auch Verena Dunst (damals als Landesrätin zuständig für Tierschutz und Tierzuchtangelegenheiten) und Norbert Darabos (damals als Landesrat zuständig für Tierseuchenangelegenheiten) teilnahmen. Vonseiten des Tierschutzes wurde wie so oft niemand geladen. Schließlich wurde im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium beschlossen, das Gesetz anders zu interpretieren - somit können Tiere nun auch länger als drei Tage ausgestellt werden, sofern es sich um landwirtschaftliche „Nutztiere“ handelt.

Nicht die erste Verschlechterung unter der ehemaligen Ministerin Hartinger-Klein

Dabei handelt es sich nicht um die erste Verschlechterung für die Tiere in Form einer neuen Gesetzesinterpretation unter Führung der ehemaligen FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein. Auch bei Langstreckentiertransporten wird seit der letzten Regierungsära das Beladen am Versandort und Entladen am Bestimmungsort nicht mehr zur höchstzulässigen Maximalbeförderungsdauer hinzugezählt, was das Leiden für die Tiere während des Transportes noch einmal massiv verlängert. Eine Auslegung, mit der Österreich verglichen mit dem Rest der EU relativ alleine da steht.

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