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Aufgedeckt! Eingesperrte Fasane im Wald versteckt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.10.2019)

Gralla, Südsteiermark, 03.10.2019

In einem Waldstück bei Gralla in der Südsteiermark wurden etwa 30 bis 40 in einer kleinen Voliere eingesperrte Fasane entdeckt. Polizei und Amtstierarzt kontrollierten vor Ort. Tiere befreit.

Vor wenigen Tagen erhielt der VGT eine anonyme Meldung über etliche Fasane, die in der Nähe der Autobahn A9 in einem Waldstück bei Gralla versteckt sein sollten. Kampagnenleiter David Richter fand die Tiere in der misslichen Lage vor: „Innerhalb einer Umzäunung fanden wir eine weitere völlig geschlossene Voliere. Darin liefen etwa 30 Fasane und einige Hühner nervös herum. Wir vermuten eine illegale Haltung für Jagdzwecke.“

Die Unterbringung der Fasane widerspricht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der Tierhaltungsverordnung. Richter erklärt: „Ausgewachsene Fasane müssen auf mindestens 8m² pro Tier gehalten werden. Vorgefunden haben wir gut 30 Fasane und einige Hühner auf gerade einmal weniger als 50m² eingesperrt.“ Weiters schreibt die Tierhaltungsverordnung genaue Anforderungen an Bepflanzung und Ausstattung vor, die vor Ort nicht gegeben waren.

Der vermeintliche Halter der Tiere gab im Gespräch an, dass er die Tiere nur nachts einsperrte und die Voliere tagsüber geöffnet sei. Richter schenkt dieser Angabe keinen Glauben: „Wilde Fasane lassen sich nicht einfach wieder in einen Käfig einsperren. Außerdem haben wir die Tiere vormittags eingesperrt vorgefunden und wissen durch die Meldeperson, dass die Tiere auch nachmittags eingesperrt waren.“

Die herbeigerufene Polizei nahm sich dem Fall engagiert an und zog den zuständigen Amtstierarzt hinzu. Der Halter hatte die Tiere in der Zwischenzeit aus der Voliere entlassen. VGT Kampagnenleiter David Richter wie auch der Halter der Tiere wurden befragt. Nun müssen die Konsequenzen geklärt werden.

Richter wundert sich über die Dreistheit: „Wir vermuten hier einen starken Zusammenhang zur Fasanenjagd in der Steiermark. Warum sollte man sonst Fasane mitten im Wald versteckt ohne Rücksicht auf die Tierhalteverordnung einsperren? Wir sind sicher, dass diese Tiere ab 15. Oktober bejagt werden sollen. Soll es sich hier um die „naturnahe“ Bestandstütze und Jagd handeln?“

Seit Ende 2016 ist in der Steiermark die Fasan- und Rebhuhnverordnung, die dem Jagdgesetz untersteht, in Kraft. In ihr wird das Auswildern von Fasanen und Rebhühnern genauer geregelt. Offensichtliche Übertretungen der Vergangenheit sorgten für die gesetzliche Präzisierung. Nach der Verordnung und dem Jagdgesetz müssen Fasane bis spätestens 31. Juli ausgewildert werden.

Die Tierschützer_innen sind mit dieser Lösung aber nicht zufrieden. „Es bleiben viele Fragen offen – z.B. wie viele Tiere ausgewildert werden dürfen, wenn schon viele Tiere im Lebensraum vorhanden sind oder welchen Zweck das Bejagen vor der Brutzeit der Fasane hat. Darüber hinaus bleiben aber selbst solche offensichtlichen Illegalitäten scheinbar unentdeckt von den Jagdverantwortlichen“, ärgert sich Richter.

Der VGT bereitet nun eine erneute Petition an den Steiermärkischen Landtag vor. Das Aussetzen von Tieren für die Jagd muss endlich verboten werden!

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