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VGT Stellungnahme: geplante Reform des Jagdgesetzes im Burgenland zu begrüßen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2019)

Eisenstadt, 21.11.2019

Es ist wissenschaftlich bestätigt, dass das Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd keinen Bestand stützen kann und Tierquälerei ist – ¾ der Menschen sind für ein Verbot!

Momentan erlaubt das Burgenländische Jagdgesetz das Aussetzen von heimischen Wildtieren für die Jagd ohne jede Begrenzung. So könnte man auch gezüchtete kapitale Rothirsche für das eigene Jagdrevier anliefern lassen, oder eben zig tausende Enten und Fasane aus Massentierhaltung ankaufen, was vom Nordburgenland im Gebiet der Leitha bis nach Güssing im Südburgenland bei Mensdorff-Pouilly hemmungslos geschieht. Landesrätin Eisenkopf hat nun ein Verbot dieser Praxis im Jagdgesetz in Begutachtung geschickt. Der VGT hat dazu offiziell Stellung genommen:

Zur Stellungnahme des VGT

Ökologisch gesehen kann das Aussetzen von Tieren aus Massentierhaltung insbesondere bei Fasanen, Enten, Rebhühnern und Hasen keinen natürlichen Bestand stützen. Zu diesem Ergebnis kam nicht nur das Fachgremium der Bundesregierung, der Tierschutzrat, sondern auch Prof. Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur1. Vom Standpunkt des Tierschutzes ist das Aussetzen schwere Tierquälerei, wie ebenfalls der Tierschutzrat, aber auch ein Fachgutachten2 des anerkannten Ornithologen Dr. Hans Frey von der Greifvogelstation Haringsee bestätigt. Zusätzlich belegt eine IFES Umfrage, dass über 70 % der Menschen sowohl in Österreich als auch im Burgenland für ein Verbot dieser Praxis sind.

VGT-Obmann Martin Balluch: In Werbeeinschaltungen in Lokalzeitungen schwadroniert die konventionelle Jägerschaft davon, dass mit dem Verbot ‚Radikalveganern‘ nachgegeben würde. Dabei zeigt eine repräsentative Umfrage von IFES, dass sogar 61 % der Jäger_innen für ein Verbot der Aussetzerei und der damit verbundenen infantilen Abschießbelustigungen sind. Das Burgenland würde mit dem Verbot den Landesregierungen von Vorarlberg, Salzburg und Wien folgen und ist damit in guter Gesellschaft. Wir hoffen sehr, dass nicht noch Interventionen der politisch bestens vernetzten Jägerschaft dieses vernünftige Gesetz zu Fall bringen!

Protest

Die First für eine eigene Stellungnahmen ist am  28.11.2019 abgelaufen.

Nach dem 28.11. können weiterhin Protest-Mails an die bgld. Landesrätin für Jagd, Mag.a Astrid Eisenkopf, gesendet werden! astrid.eisenkopf@bgld.gv.at

Wichtig: exakte Angabe des Titels des Gesetzesentwurfes („Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Burgenländische Jagdgesetz 2017 geändert wird“).

Den Gesetzesentwurf zum Jagdgesetz können Sie hier lesen.

(1) Hackländer, Klaus: Aussetzen von Wild - eine Option für die Niederwildhege? in: Der Anbllick, 10/2016

(2) Gutachten Dr. Hans Frey

Referenzen: Literaturliste zum Aussetzen von Tieren

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