Teilen:

Aufgedeckt: grausame Maulwurfsfallen in OÖ aufgetaucht

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.09.2021)

Lichtenberg, OÖ, 07.09.2021

Anzeige gegen Lichtenberger Landwirt wegen Tierquälerei

In Lichtenberg hat ein Landwirt grausame Maulwurfsfallen aufgestellt. Von außen unscheinbar wirkend, sind die Holzstecken, an denen Drahtschlingen befestigt wurden, brutale Tötungswerkzeuge, durch die Maulwürfe langsam und qualvoll zu Grunde gehen. Über 12 Fallen wurden von einer Tierschützerin auf einer landwirtschaftlichen Fläche dokumentiert. Wenn die Maulwürfe in die Falle tappen, schnürt die Schlinge ihnen die Luft ab. Durch den Kampf ums Überleben zieht sie sich immer enger zu, bis der Tod eintritt. Die von der Tierschützerin verständigte Bezirkshauptmannschaft zeigte sich wenig interessiert an der schrecklichen Tierquälerei. Da hieß es lediglich, dass das eben in der Landwirtschaft so üblich sei.

Doch diese Fallen sind illegal und ihr Gebrauch muss bestraft werden. Denn gemäß §5 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen 1 Nach Tierschutzgesetz §6.(1) ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

VGT-Jurist Mag. Alexander Kirchmauer klärt auf: Maulwürfe sind höhere Säugetiere, die aufgrund ihres Nervensystems ähnlich wie der Mensch Schmerzen empfinden. Sie derart zu quälen ist abscheulich und gehört entsprechend bestraft. Zusätzlich zur grausamen Tötung wurden vielleicht auch Maulwurfbabys mitgetötet. Denn zur Zeit, als die Fallen dokumentiert wurden, sind Maulwurfmütter normalerweise schwanger und bringen in Folge drei bis sieben nackte, hilflose Babys zu Welt, die von ihr gestillt werden. Der Maulwurf war 2020 Tier des Jahres. Maulwürfe sind nicht nur herzallerliebst, sondern auch sehr nützlich. Die Insektenesser stellen wenige Ansprüche an den Lebensraum und lockern die Erde auf.


1) Explizit ist unter Abs 2 Z 10 genannt, dass den Tatbestand der Tierquälerei verursacht, wer ein Tier einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt und Z 16 normiert, dass den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, wer Fanggeräte so verwendet, dass sie nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten. Es ist keine Frage, dass die Maulwürfe in diesem Sachverhalt Schmerzen und Leiden erfahren müssen und dass ihnen durch diese Fallen Schäden zugefügt werden. Diese Fallen verstoßen daher gegen § 5 TSchG.

03.06.2026, Graz

Steirischer Landtag fordert von Bundesregierung: Tierqual soll vertuscht werden!

Während Österreich bei Schweinen EU-weit am miesesten ist, der Vollspaltenboden bleibt und alle Schweinefabriken das Gesetz brechen, soll Aufdeckung von Missständen kriminalisiert werden

02.06.2026, Gerersdorf

Bürgermeister von Hafnerbach zeigt Schweinebetrieb Hubmann wegen Tierleids an

Er habe in den Schweineboxen die Ferkel auf einem Haufen liegen gesehen (was sie immer tun!) und gemeint, manche könnten vor Kälte zittern – Anzeige!

01.06.2026, Baden

Erstes Pflanzenmilchfest in Baden macht Lust auf mehr

Am Samstag, dem 30. Mai 2026, fand am Hauptplatz in Baden bei Wien das erste Pflanzenmilchfest statt.

01.06.2026, Wien

Heute jährt sich zum 1. Mal Fehlentscheidung Regierung Schweine-Vollspaltenboden

Die echte Ablauffrist für den Vollspaltenboden bis 2040 bzw. 23 Jahre wurde abgeschafft, stattdessen ein Vollspaltenboden Neu als neuer Mindeststandard ab 2034/2038 installiert!

28.05.2026, Wien

Nachruf für den Tierrechtspionier Helmut F. Kaplan

Verfasst von DDr. Martin Balluch.

26.05.2026, Wien

Kein Tierschutz für den Afrikanischen Wels?

Immer mehr Aquakulturbetriebe in Österreich züchten Afrikanische Welse. Unzureichende Gesetze machen Tierschutzprobleme wahrscheinlich.

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv