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Aufgedeckt: grausame Maulwurfsfallen in OÖ aufgetaucht

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.09.2021)

Lichtenberg, OÖ, 07.09.2021

Anzeige gegen Lichtenberger Landwirt wegen Tierquälerei

In Lichtenberg hat ein Landwirt grausame Maulwurfsfallen aufgestellt. Von außen unscheinbar wirkend, sind die Holzstecken, an denen Drahtschlingen befestigt wurden, brutale Tötungswerkzeuge, durch die Maulwürfe langsam und qualvoll zu Grunde gehen. Über 12 Fallen wurden von einer Tierschützerin auf einer landwirtschaftlichen Fläche dokumentiert. Wenn die Maulwürfe in die Falle tappen, schnürt die Schlinge ihnen die Luft ab. Durch den Kampf ums Überleben zieht sie sich immer enger zu, bis der Tod eintritt. Die von der Tierschützerin verständigte Bezirkshauptmannschaft zeigte sich wenig interessiert an der schrecklichen Tierquälerei. Da hieß es lediglich, dass das eben in der Landwirtschaft so üblich sei.

Doch diese Fallen sind illegal und ihr Gebrauch muss bestraft werden. Denn gemäß §5 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen 1 Nach Tierschutzgesetz §6.(1) ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

VGT-Jurist Mag. Alexander Kirchmauer klärt auf: Maulwürfe sind höhere Säugetiere, die aufgrund ihres Nervensystems ähnlich wie der Mensch Schmerzen empfinden. Sie derart zu quälen ist abscheulich und gehört entsprechend bestraft. Zusätzlich zur grausamen Tötung wurden vielleicht auch Maulwurfbabys mitgetötet. Denn zur Zeit, als die Fallen dokumentiert wurden, sind Maulwurfmütter normalerweise schwanger und bringen in Folge drei bis sieben nackte, hilflose Babys zu Welt, die von ihr gestillt werden. Der Maulwurf war 2020 Tier des Jahres. Maulwürfe sind nicht nur herzallerliebst, sondern auch sehr nützlich. Die Insektenesser stellen wenige Ansprüche an den Lebensraum und lockern die Erde auf.


1) Explizit ist unter Abs 2 Z 10 genannt, dass den Tatbestand der Tierquälerei verursacht, wer ein Tier einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt und Z 16 normiert, dass den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, wer Fanggeräte so verwendet, dass sie nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten. Es ist keine Frage, dass die Maulwürfe in diesem Sachverhalt Schmerzen und Leiden erfahren müssen und dass ihnen durch diese Fallen Schäden zugefügt werden. Diese Fallen verstoßen daher gegen § 5 TSchG.

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