VGT warnt: kein Vollspaltenbodenverbot ohne verpflichtende Stroheinstreu und mehr Platz - vgt

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VGT warnt: kein Vollspaltenbodenverbot ohne verpflichtende Stroheinstreu und mehr Platz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.08.2021)

Wien, 02.08.2021

Der AMA Vorstoß spricht nur vom Verbot des Vollspaltenbodens ohne verpflichtende Stroheinstreu, wie z.B. in Dänemark: Praxis zeigt, dass das nicht ausreicht

Offenbar wird jetzt gerade zwischen Tierschutzministerium, Schweinebranche, Landwirtschaftskammer und ÖVP über ein Ende des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung verhandelt. Der Vorstoß der AMA, dass ab 2032 nur noch Betriebe ohne Vollspaltenboden zertifiziert werden sollen, zeigt an, wohin die Reise gehen könnte. Doch der VGT warnt, dass das nicht reicht. In mehreren europäischen Ländern wurde der Vollspaltenboden für Schweine zwar verboten, aber weder eine tiefe Stroheinstreu verpflichtend vorgeschrieben, noch das Platzangebot erhöht. Das reicht keinesfalls, betont VGT-Obmann Martin Balluch. Man darf sich da nicht vom Begriff ‚Vollspaltenbodenverbot‘ täuschen lassen. Wenn ein Teil des Bodens planbefestigt wird, also keine Spalten mehr enthält, sich aber sonst nichts ändert, dann ist für die Schweine nicht viel gewonnen. Der VGT hat schon mehrfach solche Schweinebetriebe in Österreich aufgedeckt. Im planbefestigten Bereich stand der Kot knöcheltief, weil die Tiere aufgrund des Platzmangels ja immer dorthin koten werden, wo sie gerade stehen.

Und der VGT-Obmann weiter: Nur wenn der planbefestigte Teilbereich tief mit einer weichen und trockenen Strohunterlage eingestreut und gleichzeitig groß genug ist, sodass dort alle Schweine gleichzeitig nebeneinander liegen können, sind die schrecklichen Aspekte des Vollspaltenbodens wirklich überwunden. In dieser Frage darf es keine halben Sachen geben! Das sind wir den Schweinen schuldig.

Auch beim Legebatterieverbot gab es im Jahr 2004 einen Versuch der Tierindustrie, dem echten Käfigverbot zu entkommen. Die konventionellen Käfige sollten durch ausgestaltete ersetzt werden. Diese Käfige waren etwas größer und mit einer Sitzstange, einer Scharrmatte und einem Legenest versehen. Doch die Praxis zeigte, dass dadurch für die Hühner nicht wirklich viel gewonnen war. In der gesamten EU wurden diese ausgestalteten Legebatterien als Alternative zum Standard und man verkaufte das als Legebatterieverbot. Nur in Österreich hat man aber nach einer intensiven Kampagne diese Augenauswischerei bereits 2005 verboten. VGT-Obmann Balluch war schon damals in die politische Diskussion über das Verbot eingebunden: Wir müssen von der Erfolgsgeschichte des Legebatterieverbots lernen, dass solche halben Schritte keine Option sind. Den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung abschaffen, heißt, ihn durch eine Mehrflächenbucht mit einem tief mit Stroh eingestreuten Liegebereich zu ersetzen, auf dem alle Schweine gleichzeitig nebeneinander liegen können. Nicht mehr und nicht weniger!


Pressefotos honorarfrei (Copyright: VGT.at)

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