Huchen: König der Flüsse ohne Königreich - vgt

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Huchen: König der Flüsse ohne Königreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.01.2023)

Wien, 10.01.2023

Fisch des Jahres stark gefährdet – VGT fordert Angelverbot

Der Huchen wurde zum Fisch des Jahres 2023 ernannt. In Österreich und den angrenzenden Staaten werden die Populationen seit Jahren weniger. Lebensraumverschlechterungen, abnehmende Nahrungsquellen und die Angelfischerei sind die Hauptursachen für die Gefährdung der Fischart. Der König der Flüsse hat bald kein Königreich mehr. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN fordert ein österreichweites Angelverbot auf Huchen und ein Ende der weiteren Lebensraumzerstörung.

Der Huchen (Hucho hucho) wurde vom Österreichischen Fischereiverband, den Landesfischereiverbänden, dem Österreichischen Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz und dem Bundesamt für Wasserwirtschaft zum Fisch des Jahres ernannt. Damit soll der König der Flüsse, wie er auch genannt wird, und sein Lebensraum ins allgemeine Bewusstsein gebracht und auf die aktuelle Bedrohung der Art und die Gefährdung des Lebensraumes hingewiesen werden. Das war bereits im Jahr 2012 so, jetzt ist es wieder soweit. Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen der vergangenen 12 Jahre waren nicht erfolgreich.

Immer weniger Huchen in Österreich

In Österreich gibt es nur mehr wenige, sich selbst natürlich reproduzierende Huchenpopulationen, etwa in der Oberen Mur oder in der Pielach. Kleinere Populationen befinden sich noch in der Ybbs, der Traun, der Vöckla oder Lassnitz. Die Gesamtbilanz der Populationsentwicklung der letzten zehn Jahre ist ungünstig.

Huchen ist stark gefährdet

Die Art Hucho hucho ist im Anhang II der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie)1 aufgelistet. Das bedeutet, für die Erhaltung der Art müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Auf der Roten Liste der gefährdeten Arten der IUCN (International Union for Conservation of Natur = Internationale Union zur Bewahrung der Natur) ist die Art als endangered, also stark gefährdet, definiert.2

Kein Platz, keine Nahrung

Die Hauptursachen für die Gefährdung des Huchen erklären sich aus dem Verlust natürlicher Lebensräume und Lebensgrundlagen. Laichwanderungen von Huchen im Frühling werden beispielsweise durch verbaute Flüsse unmöglich gemacht. Kiesböden in fließendem, sauberen und kühlen Wasser, die Huchen zum Ablaichen und die Larven und Jungfische zum Heranwachsen benötigen, werden ebenfalls weniger. Fischarten wie die Weißfischart Nase (Chondrostoma nasus), die die Hauptnahrung für Huchen darstellt, verschwinden mehr und mehr, der Huchen findet dadurch nicht mehr genügend Nahrung. Gewässerverschmutzung ist ebenfalls ein Thema. Auch die Angelfischerei auf Huchen trägt zur weiteren Ausrottung der Art bei, denn bei einer gefährdeten Fischart zählt jedes einzelne lebende, unversehrte Individuum.

VGT fordert gesetzliches Angelverbot für Huchen

Der VGT fordert ein gesetzliches Verbot der Angelfischerei auf Huchen. Einfach und rasch umsetzbar ist das in einem ganzjährigen Fangverbot für Huchen, egal welcher Größe und egal welcher Körperlänge in den Verordnungen zu den Fischereigesetzen der Bundesländer. Im Bundesland Wien gilt ein solches ganzjähriges Fangverbot bereits.

Fischer:innen sollen auf Angeln von Huchen verzichten

Der VGT ersucht außerdem die Fischereiverbände der Bundesländer, sich für ein Angelverbot des Huchens einzusetzen. Mag. Erich Schacherl, Referent für Wassertiere beim VGT: Wenn es den Fischer:innen mit dem Schutz des Huchen ernst ist, sollten sie sich für ein Fangverbot stark machen, auf das Angeln von Huchen verzichten und das ganzjährige gesetzliche Angelverbot für Huchen ebenfalls fordern.

Auch die weitere Zerstörung der Lebensräume, die Huchen benötigen, sollte umgehend gestoppt werden. Mag. Erich Schacherl: Der König der Flüsse, wie der Huchen auch genannt wird, hat bald kein Königreich mehr, wenn sein Lebensraum weiterhin so negativ beeinträchtigt wird. Damit muss Schluss sein.

Quellen

  1. Flora-Fauna-Habitat Richtlinie
  2. IUCN Red List

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