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OÖ-Jagdgesetz geplant: Abschuss von Kistlfasanen und Fallenfang von Haustieren erlaubt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.12.2023)

OÖ, 20.12.2023

OÖ wäre mit dem geplanten Jagdgesetz das absolute Schlusslicht Österreichs im Tierschutz bei der Jagd: nirgendwo sonst darf man Zuchttiere zur Jagd mitnehmen und gleich abschießen.

Das geplante neue Jagdgesetz in OÖ hat es in sich. Die Handschrift von Landesjägerschaft und Landwirtschaftskammer ist unübersehbar. Das Jagdgesetz nimmt weder auf Tierschutz noch auf Ökologie auch nur irgendeine Rücksicht. Die größte Katastrophe: laut dem geplanten Jagdgesetz darf man Zuchtfasane in Tschechien kaufen, in Käfigen auf die Treibjagd mitnehmen, direkt vor den Schützen aussetzen, in die Luft werfen und gleich abknallen. Eine sinnlos dümmere Form der Jagd ist kaum vorstellbar. Nirgendwo in Österreich ist sonst so ein infantiles Verhalten explizit vom Jagdgesetz erlaubt: in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, dem Burgenland und Wien darf man keine Zuchttiere zur Jagd aussetzen, in der Steiermark ist das Aussetzen nur von Fasan und Rebhuhn erlaubt, aber sehr eingeschränkt (maximal 50 Fasane auf 100 ha), in NÖ ist das Aussetzen meldepflichtig und wie in Kärnten muss es mindestens 4 Wochen vor Beginn der Schusszeit abgeschlossen sein. In OÖ dagegen darf man Tiere direkt aus dem Käfig nehmen und beschießen. Unfassbar rückständig!

Eine zweite Tierschutzkatastrophe dieser Jagdgesetzreform ist die Erlaubnis, Hunde und Katzen in Fallen zu fangen und dann auch noch zu töten. Diese Tiere sind dann bereits keine Gefahr mehr für die Wildtiere und stören nicht die Jagdausübung. Trotzdem dürfen sie getötet werden, statt dass sie den für diese Tiere Verantwortlichen zurückgegeben werden müssen. Dabei sind Haustiere heutzutage in Österreich Familienmitglieder, der Tod kann ein schweres Trauma für Kinder bedeuten. Wie rücksichtslos kann man sein! Derartig tierschutzwidrige Bestimmungen haben in heutigen Jagdgesetzen absolut nichts verloren.

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Dazu kommt kein absolutes Verbot der Fallenjagd, der Baujagd und der Jagd mit Bleimunition. Keine Einschränkung der Fütterung auf absolute Notfälle, wodurch der Verbiss des Jungwaldes weiterhin hoch sein wird und in Österreich weiterhin die mit Abstand höchste Schalenwilddichte Europas besteht. Keine Einführung von Schonzeiten für alle Tiere. Kein Schutz gefährdeter Arten wie dem Birkhahn. Diese Reform des OÖ Jagdgesetzes versagt auf ganzer Linie. Deshalb hat der VGT ein Volksbegehren mitinitiiert, siehe vgt.at/bundesjagdgesetz, das ein Bundesjagdgesetz fordert, in dem derartig widersinnige Dinge, die dem heutigen Verständnis von Ökologie und Tierschutz diametral widersprechen, verboten werden.

Zur Stellungnahme des VGT

DDr. Martin Balluch ist entsetzt: Dieses Gesetz stinkt auf widerwärtigste Weise nach Provinzialität und Freunderlwirtschaft. Wie ist das Mitnehmen von Zuchttieren, um sie direkt vor den wartenden Schütz:innen auszusetzen, gerechtfertigt? Das ist so hinterwäldlerisch und anachronistisch, dass man es nicht für möglich hält. Was ist in die OÖ Landesregierung gefahren, ein derartiges Gesetz auch nur vorzuschlagen? Es ist der beste Beweis, dass die Kompetenz für ein Jagdgesetz auf Bundesebene gehoben werden muss. Die OÖ Landesregierung ist dazu jedenfalls nicht in der Lage, der kann man so sensible Themen wie Ökologie und Tierschutz nicht anvertrauen. Aus diesem Gesetz spricht Hass und Abscheu gegen eine vom Menschen unabhängige Natur. Dabei ist Tierschutz Staatsziel in der Verfassung und muss auch von Landesregierungen beachtet werden. Dieses Gesetz gehört in den Mistkübel der Geschichte und von Grund auf neu formuliert!

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