Kundgebung gegen die rechtswidrige Salzburger Vogelabschussverordnung - vgt

Teilen:

Kundgebung gegen die rechtswidrige Salzburger Vogelabschussverordnung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2024)

Salzburg, 04.03.2024

Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz und mit ihm zahlreiche Vereine fordern einen Tag nach dem Tag des Artenschutzes die Zurückziehung der von FPÖ-Landesrätin Marlene Svazek vorgelegten Vogelabschussverordnung 2024/25

Während der kurzen, einwöchigen Begutachtungsfrist der Verordnung zur großflächigen Tötung von 1185 Eichelhähern, 560 Elstern, 97 Graureihern, 114 Kormoranen und 3625 Rabenkrähen pro Jahr haben das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz, Tierschutz Austria, BirdLife, Naturschutzbund und die Landesumweltanwaltschaft Salzburg vernichtende Stellungnahmen eingebracht. Im weiteren Verlauf sollen den Naturschützer:innen aber die Hände gebunden sein, denn mit der Verordnung anstelle von Bescheiden würden die rechtswidrigen Vogeltötungen dem Zugriff der Gerichtsbarkeit entzogen und die auch für Österreich verbindliche Aarhus-Konvention umgangen.

Gegen die Verletzung dieses Rechtsstaatsprinzip, die fehlende Berücksichtigung des Tötungsverbots, die Bestandserhebung und Kontrollen seitens der am Abschuss Interessierten, die Pauschalisierung und Mangelhaftigkeit der Alternativenprüfung sowie die sehr fragwürdige Methode der Schadensberechnungen, haben heute, einen Tag  nach dem Tag des Artenschutzes, 16 Tierschützer:innen des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, von RespekTiere, der ARGE Stadttauben sowie die Naturschutzsprecherin der Grünen im Landtag, Kimbie Humer-Vogl gemeinsam mit dem Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz vor dem Bürogebäude der Landeshauptmann-Stellvertreterin von Salzburg Marlene Svazek, die für die Ressorts Natur- und Umweltschutz zuständig ist, protestiert.

Besonders hingewiesen wird dabei auf den bereits ungünstigen Erhaltungszustand der 300 in Salzburg lebenden Graureiher, die Einstufung in der Roten Liste als gefährdet und das Erlöschen vieler ehemaliger Graureiherkolonien.1 Die den Höchstabschüssen zugrunde gelegten Bestandszahlen basieren auf Kartierungen aus dem Jahr 2005! Ein Abschuss von 97 Graureihern pro Jahr würde den Erhaltungszustand der Art, die Anfang des 20. Jahrhunderts bereits ausgerottet war, massiv verschlechtern. Im Falle des Kormorans ist bereits die Schonzeitenverordnung verfassungswidrig. Denn die Nistzeit, die einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtzeit sowie bei Zugvögeln überdies der Rückzug zu den Nistplätzen müssen in die Schonzeit fallen. Letztere beginnt für Kormorane allerdings erst am 1. Mai. Bereits 2004 wurde von der EU-Kommission wegen inkorrekter Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Graureiher- und Kormoranjagd in Salzburg eingeleitet.2

Auch Eichelhäher und Elstern sind EU-rechtlich geschützt und in Österreich nicht jagdbar. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die bei diesen Arten nicht gegeben sind. Dennoch soll mit der Vogelabschussplanverordnung die Tötung von 1185 Eichelhähern (sogenannte „Gärtner des Waldes“) und 560 Elstern pro Jahr erlaubt werden. Eine auch nur ansatzweise stichhaltige Begründung wird dafür nicht geliefert.3 Schließlich wurden wirksame Alternativen gegen Schäden durch Rabenkrähen ohne Begründung verworfen, etwa das sofortige Einbringen von Siloballen. Ohne Alternativenprüfung sind Abschüsse geschützter Arten aber nicht zulässig.

Jetzt unterschreiben

Martin Balluch, Obmann des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN und Proponent des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz dazu: Die populistische Gebarung der Politik und die Härte, mit der hier versucht wird, geschützten Tieren ihre Existenzberechtigung zu entziehen, sind erschreckend. Gleichzeitig werden biologische Zusammenhänge verkannt. In Zeiten der Klimakrise und des Artensterbens braucht es Biotopaufwertungen und ein Verständnis für alle Lebewesen. Dieser Fall zeigt mehr denn je, wie sehr wir ein Bundes-Jagdgesetz brauchen, das Ökologie und Tierschutz berücksichtigt und das Rechtsstaatsprinzip nicht verletzt.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

Quellen

  1. Stellungnahme Landesumweltanwaltschaft Salzburg, [01.03.24]
  2. Landesumweltanwaltschaft Salzburg: Der (un-)aufhaltsame Abstieg des Graureihers in Salzburg: Wird der heimische Brutvogel erneut ausgerottet?, [01.03.24]
  3. Stellungnahme Tierschutz Austria [01.03.24]

05.09.2025, Altlichtenwarth (NÖ)

Grauenhaft: Liechtenstein’sche Jagdgesellschaft setzt massenweise Fasane zum Abschuss aus

Nahe Altlichtenwarth wimmelt es momentan von Fasanen, die alle aus einer Zucht in Massentierhaltung stammen und nur zur Abschussbelustigung dienen werden

03.09.2025, Wien

Tierschützerin verbringt 29 Stunden ohne Essen und Trinken im Tiertransporter

VGT fordert starke neue EU-Tiertransportverordnung mit maximal 8 Stunden Transportzeit

02.09.2025, Graz

Argumentationstraining für Aktivist:innen

Workshop am Institut für Ethik und Gesellschaftslehre

02.09.2025, Wien

Einladung zur 29-Stunden-Aktion im Tiertransporter

Eine als Kuh verkleidete Tierschützerin wird insgesamt 29 Stunden ohne Essen und Trinken in einem Mini-Tiertransporter verbringen

02.09.2025, Wien

Nach 24 Stunden in Innsbruck auf Vollspalten-Version von 2038: um nichts besser als der bisherige

Tierschützerin hat 24 Stunden auf jenem Vollspaltenboden verbracht, den die Regierung und die Schweineindustrie als „Ende des Vollspaltenbodens“ ab 2034/2038 verkaufen will

01.09.2025, Innsbruck

Einladung: Tierschützerin wird in Innsbruck 24 Std auf Vollspaltenboden verbringen

Platzangebot und Bodenbeschaffenheit entsprechen dabei dem, was die Regierung unter dem euphemistischen Begriff „Gruppenhaltung Neu“ als Ende des Vollspaltenbodens verkaufen will.

01.09.2025, Innsbruck

Tierschützerin Nicole startet jetzt 24 Stunden auf Schweine-Vollspaltenboden in Innsbruck

Nachdem sie bereits 24 Stunden am klassischen Vollspaltenboden verbracht hat, probiert sie jetzt den von der Regierung „Gruppenhaltung Neu“ genannten Vollspaltenboden aus

30.08.2025, Graz

Es gibt kein Verbot des Vollspaltenbodens: Tierschützerin beendet 24 Stunden Selbstversuch

Die von der Regierung ab 2038 für alle Schweinebetriebe vorgesehene „Gruppenhaltung Neu“ ist ein Vollspaltenboden ohne erkennbaren Unterschied zum Bisherigen.