Teilen:

Totes Wolfskind in Rauris zeigt: Abschuss der Eltern lässt Kinder extrem hungern

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.06.2024)

Wien, 11.06.2024

VGT fordert grundsätzliche Schonung von Elterntieren – bei Verhandlung des EuGH am 11. Juli 2024 werden die Wolfsausrottungsverordnungen der Länder für illegal erklärt werden.

Das Foto des im Rauris erschossenen Jungwolfs hat Tierschützer:innen entsetzt. Es handelt sich offenbar um ein ungewöhnlich kleines Tier. Da eine heurige Geburt nicht infrage kommt, muss das Tier aus dem Vorjahr stammen. Die Größe und Körpermasse beweist: der Wolf hat beim Aufwachsen extrem hungern müssen und ist deshalb so klein geblieben. Die Erklärung dafür liegt auf der Hand: die Jägerschaft hat letztes Jahr die Eltern des Tieres abgeknallt, sodass die Kinder verhungert sind oder fast verhungern mussten. Es könnte sich daher um einen einjährigen Jungwolf der Familie vom Dobratsch in Kärnten handeln, bei dem die Elterntiere einfach so erschossen worden sind, ohne Schaden angerichtet zu haben. In Kärnten wurde jetzt der bereits 11. Abschuss gemeldet, die Dunkelziffer ist viel höher.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch ist entsetzt: Dass Wolfseltern keine Schonzeit haben, während sie ihre Kinder ernähren, ist ein absoluter Skandal und eine grauenhafte Tierquälerei. Das zeigt die wahre Gesinnung der Wolfshetzer:innen und ihrer Verbündeten in den Landesregierungen: extremes Tierleid ist ihnen egal. Die Krokodilstränen für gerissene Schafe glaubt ihnen kein Mensch, es geht nur um Profitverlust, der durch das Leid verhungernder Tierkinder reduziert werden soll. Dass diese dann in ihrer Verzweiflung, ohne erlernte Jagdfähigkeiten, in Menschennähe nach Nahrung stöbern, ist die Folge, ein hausgemachtes Problem. Vernunft statt Hexenjagd auf den Wolf sollte im 21. Jahrhundert schon erwartet werden können!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt verkündet, dass am 11. Juli 2024 die Hauptverhandlung zur Frage der Rechtsmäßigkeit des österreichischen Umgangs mit dem Wolf stattfinden wird. Die zuständige Generalanwältin hat bereits festgestellt, dass sie die Wolfsausrottungsverordnungen für rechtswidrig hält. Normalerweise folgt der EuGH ihren Ansichten. Balluch dazu: Die Landesrät:innen einiger Bundesländer, allen voran Kärnten, Tirol und Salzburg, wollen den Wolf in Österreich ausrotten und behaupten, es gäbe ihn eh anderswo in großer Zahl. Das ist klar rechtswidrig, weil der Wolf auch national und regional in gutem Erhaltungszustand sein muss. Ebenso steht die Frage zur Entscheidung an, ob man zu dumm oder zu geizig sein darf, um Herdenschutz durchzuführen, und stattdessen die Wölfe gleich töten kann. Auch da ist die Antwort der Generalanwältin ein klares Nein. Die Ausrottungsverordnungen müssen bundesweit aufgehoben werden und Österreich auch bzgl. Tieren zum Rechtsstaat zurück kehren!

13.05.2026, Wien

Wir gewinnen Bronze beim VAMP Award!

Ein großer Erfolg für den VGT und den Tierschutz

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

Der VGT macht heute den Yppenplatz zum Aktivismus-Hotspot

08.05.2026, Niederösterreich

FPÖ-Kickl findet das Schlagen von Kindern gut, aber Tierschutz raus aus den Schulen

Fragwürdiger Wertekompass in Pädagogik: in einer gestrigen Presseaussendung will die FPÖ Kinder vor Tierschutz „schützen“, während ihr Chef die „gsunde Watschn“ propagiert

06.05.2026, Wien

Amphibienwanderung Hanslteich erfolgreich abgeschlossen

VGT vermeldet sinkende Erdkrötenzahlen und betont die Wichtigkeit des Tunnelbaus

06.05.2026, Südoststeiermark

VGT zu Styriabrid: die Menschen wollen keinen Vollspaltenboden, egal ob Neu oder Alt

Zur VGT-Demo vor einer „Vorzeige-Schweinefabrik“ mit dem neuen Mindeststandard Vollspaltenboden ab 2034/2038 meinte Styriabrid, die Konsument:innen fänden das gut

05.05.2026, Südoststeiermark

Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

„Strukturierter“ Vollspaltenboden Neu, wie ab 2034/2038 neuer Mindeststandard; Demo betont: der Vollspaltenboden muss weg, es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit in der Schweinebranche