Tierquälerei: Auch dieses Jahr wieder Fasane ausgesetzt - vgt

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Tierquälerei: Auch dieses Jahr wieder Fasane ausgesetzt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.07.2024)

Steiermark, 25.07.2024

VGT kritisiert das bis zum 31. Juli stattfindende Aussetzen von Fasanen in der Steiermark, die ab Herbst bejagt und getötet werden dürfen

In Österreich gibt es neun Landesjagdgesetze. So wird auch der Umgang mit dem Jagdfasan 9-fach unterschiedlich geregelt. In der Steiermark ist das Auswildern zur Bestandesstützung explizit erlaubt. Bestandesstützung bedeutet, dass durch das Aussetzen natürliche Fasanenpopulationen vergrößert werden sollen. Die Frist dafür ist der 31. Juli. Erfolgreich scheint die Bestandesstützung der letzten Jahre und Jahrzehnte nicht zu sein. Denn jährlich müssen tausende Fasane aufs Neue ausgesetzt werden. Gleichzeitig werden die Fasane im Herbst gnadenlos bejagt.

Die Jagd präsentiert sich selbst gerne als aktiver Naturschutz. Dass das in vielen Bereichen nur ein Vorwand ist, um der Lust zum Töten nachkommen zu können, zeigt sich bei der Fasanenjagd sehr deutlich. Der Jagdfasan gilt zwar als Wildtier, ist aber in Österreich nicht heimisch. Er wurde aus verschiedenen Arten gezüchtet und hat seinen Namen gemäß seiner Bestimmung: Jagd-Fasan. Eine nicht-heimische Tierart in großer Anzahl zu züchten, auszusetzen und dann wieder abzuschießen, ist weit von jeglichem Naturschutz entfernt. In der Steiermark alleine werden mehrere tausend Fasane pro Jahr auf diese Weise ausgesetzt, so der steirische VGT-Campaigner David Richter.

In der Steiermark dürfen Fasane bis 31. Juli ausgesetzt werden, ab Mitte Oktober werden sie dann in Treibjagden bejagt. Das Töten von weiblichen Tieren ist ebenso erlaubt – auch wenn sie bis dahin noch gar nicht geschlechtsreif sind, d. h. nicht für Nachwuchs (und Bestandesstützung) sorgen konnten. Kaum ein Tier erreicht das zweite Lebensjahr. Viele werden von Autos überfahren, sterben an Krankheiten, werden bei der Jagd getötet, etc. So kommt es, dass dieses so genannte Auswildern Jahr für Jahr passiert. Aus Naturschutzsicht ist das völlig sinnlos. Die Jäger:innen sehen das Auswildern dennoch als gesetzeskonform an.

David Richter vom VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN dazu: Seit vielen Jahren schon beobachte ich diese Jagdpraxis. Der ewige Kreislauf von Aussetzen und Erschießen, Jahr für Jahr. Es ist völlig sinnlos und tierquälerisch. Die Jagd hat sich ihre eigenen Gesetze geschaffen, Logik ist hier keine gefordert. Aus zahlreichen persönlichen Gesprächen geht für den VGT klar hervor, dass sich die Bevölkerung gegen diese Fasanen-Treibjagden ausspricht. Niemand möchte haufenweise Jäger:innen haben, die, mit Gewehren bewaffnet, schreiend durch Wälder und Felder ziehen. Klar ist auch: gäbe es dieses Aussetzen nicht, würde sich so eine Treibjagd nicht auszahlen, denn die Anzahl der erlegten echten Wildtiere ist gering.

Ein Bündnis aus mehreren Organisationen, u. a. dem VGT, möchte mit dem Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz, für das aktuell Unterstützungserklärungen am Gemeindeamt oder mittels ID-Austria unterfertigt werden können, diverse tierquälerische und sinnlose Praktiken in der Jagd thematisieren und Verbesserungen anregen. So wird auch ein Ende der Aussetz- und Abschuss-Praxis für die Steiermark gefordert, wie das z. B. für das Burgenland kürzlich erreicht wurde.

Zum Volksbegehren

Noch bis Ende Dezember 2024 können Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz abgegeben werden. Die eigentliche Eintragungswoche wird vom Innenministerium für 2025 fixiert.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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