VGT gewinnt SLAPP-Klage von Fiakerbetrieb Paul am Handelsgericht Wien - vgt

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VGT gewinnt SLAPP-Klage von Fiakerbetrieb Paul am Handelsgericht Wien

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.02.2025)

Wien, 17.02.2025

Serie von SLAPP-Klagen von diesem und einem anderen Fiakerunternehmen soll VGT von Kampagne gegen die Fiaker-Tierquälerei abbringen

SLAPP-Klagen sind zivilrechtliche Klagen auf Unterlassung von Kritik, die meistens von Unternehmen gegen kritische NGOs eingebracht werden, um diese zum Schweigen zu bringen. Auf derartige Weise hat der Wiener Fiakerbetrieb Paul zum wiederholten Mal den VGT geklagt. Diesmal ging es um eine Website des VGT, auf der die Öffentlichkeit über die Möglichkeit informiert wird, Fiakerbetriebe anzuzeigen. Paul wollte, dass der VGT diese Seite entfernt und die Verdächtigung widerrufe, dass Fiakerunternehmen insbesondere durch Schweifanbinden gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das Handelsgericht hat die Klage nun kostenpflichtig abgewiesen. Diese Website des VGT sei weder eine Ehrenbeleidigung, noch eine kreditschädigende Tatsache. Paul muss nun mit € 3.800 für die Verteidigungskosten des VGT aufkommen.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch sieht die Arbeit des VGT durch dieses Urteil bestätigt: Neben dem großen SPAR-Verfahren gegen den VGT, das seit Jahren am Handelsgericht Wien läuft und sehr große Kosten verursachen wird, haben sich zuletzt die Fiakerbetriebe mit SLAPP-Klagen auf den VGT eingeschossen. Erfreulich, dass das Handelsgericht dem jetzt endlich einen Riegel vorschiebt. Es ist doch wirklich weit hergeholt, dass man als Tierschutzorganisation nicht die Öffentlichkeit über mögliche Anzeigen gegen Fiakerbetriebe informieren können soll. Leider ist die Amtstierärzt:innenschaft häufig auf Seiten der Tierbetriebe und legt Anzeigen zurück, die aus Tierschutzsicht völlig legitim sind. So könnte man vermuten, dass sie nicht berechtigt sind. SLAPP-Klagen nutzen nun diese unobjektive Sicht der Amtstierärzt:innenschaft, um Tierschutzkritik zu desavouieren. Manchmal fallen Gerichte darauf herein und nehmen die Aussagen von Amtstierärzt:innen, als wären diese Sachverständige. Diesmal war das glücklicherweise nicht so. Wir hoffen, dass damit die Klagsfreude der Fiakerunternehmen wieder ein bisschen gedämpft wird. Die Diskussion über die Berechtigung von Fiakern in einer Großstadt sollte öffentlich und offen geführt werden können, ohne Angst vor teuren Klagen und Gerichtsverfahren!

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