Teilen:

740 Biber in Kärnten zum Abschuss freigegeben: wichtige Öko-Ingenieure gehen verloren

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.03.2025)

Kärnten/Wien, 26.03.2025

Wieder will der altbekannte Tiermörder Landesrat Gruber geschützte Tiere ohne Einzelfallprüfung per Verordnung erschießen lassen – eindeutig EU-rechtswidrig.

Biber sind seit den 1970er Jahren wieder in österreichische Flussökosysteme zurückgekehrt. Vom Nationalpark Donauauen haben sie sich weiter über ganz Österreich ausgebreitet. Aus Tierschutzsicht ein großer Erfolg. Aber auch aus ökologischer Sicht ist die Ausbreitung des Bibers sehr wichtig, denn sie fördert die Artenvielfalt. Vor allem in Zeiten der Klimakrise kommt positiv dazu, dass Biberdämme den Grundwasserspiegel hochhalten und damit Dürre vorbeugen. Auch sind die Dämme wichtige Kinderstuben für kleine Fische. Biber wären wichtige Verbündete im Hinblick auf die Renaturierung. Doch Landesrat Gruber, der bereits durch die Kärntner Tötungsverordnungen gegen Fischotter und Wolf als Gesetzesbrecher aufgefallen ist, will jetzt auch 740 Biber in den nächsten 5 Jahren ans Messer liefern, obwohl diese Tiere in sehr sozialen Familienverbänden zusammenleben und der Tod jedes einzelnen Tieres daher großes Leid verursacht.

Laut Bibermonitoring ist die Anzahl der Biber in Kärnten seit 2019 von 664 Individuen auf 1480 angewachsen (Bibermonitoring 2023/24). Aus dieser natürlichen Ausbreitung zu schließen, dass es zu viele Biber gäbe, ist falsch, denn Biber leben in Reviersystemen, sodass ein Gebiet gar nicht übervölkert werden kann. Neue Biber siedeln sich nur so lange entlang von Flüssen an, bis kein geeigneter Standort mehr frei ist. Der Abschuss von Tieren bringt insofern nichts außer Tierleid, weil die Reviere schnell wieder nachbesetzt werden. Mit seinem Vorgehen bricht Landesrat Gruber ganz klar EU-Recht, denn es ist bei besonders geschützten Tieren eine Einzelfallprüfung rechtlich vorgesehen, bevor man die Tiere abschießen darf, weil der Biber in der FFH-Richtlinie (Anhänge II und IV) sowie der Berner Konvention (Anhängen II und III) gelistet ist.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Landesrat Gruber begeht wieder einmal Amtsmissbrauch, um sein Steckenpferd, die Ausrottung von Tierarten, auszuleben. Er lässt die Biber nämlich nicht per Bescheid sondern per Verordnung ermorden. Und das deswegen, damit anerkannte Umweltschutzorganisationen keine Beschwerde erheben können, wie das in der Aarhus-Konvention der EU eigentlich vorgesehen ist. Wäre er überzeugt, dass der verordnete Abschuss legal ist, hätte er vor solchen Beschwerden keine Angst. Aber weil er genau weiß, dass er illegal handelt und deshalb eine Beschwerde Erfolg hätte, erlässt er eine Verordnung, die nicht beeinsprucht werden kann. Er handelt also vorsätzlich rechtswidrig, um als Jäger seine persönliche Tötungslust ausleben zu können. Ein hässlicher Charakterzug!

14.10.2026, Wien

VGT: Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, 2027 Schweinehaltung neu zu regeln

Anlässlich der heutigen Nationalratssitzung erinnerte der VGT vor dem Parlament die Regierung daran, die offene Frage der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden endlich zu lösen

13.10.2026, Wien/EU

85 % der Österreicher:innen fordern rasches Ende der Käfighaltung

Ein Großteil der Österreicher:innen will bis 2035 ein EU-weites Ende der Käfighaltung von Legehennen. Die Industrie pocht auf eine Übergangsfrist bis 2045.

13.10.2026, Salzkammergut

Vogelsang statt Vogelfang! Kundgebung bei Singvogelfangausstellung

Wir protestieren vor der jährlichen Singvogelfangausstellung am 29.11., bei der hunderte gefangene Singvögel in kleinen Käfigen zur Schau gestellt werden.

09.10.2026, Wien

Urteil im SPAR-SLAPP gegen den VGT beweist: Vollspaltenboden ist Tierquälerei

Zusätzlich hat die Richterin mit Bezug zum OGH zahlreiche Klagspunkte von SPAR zurückgewiesen und dadurch die Klage als SLAPP entlarvt

08.10.2026, Wien

Der Schweine-Vollspaltenboden muss weg: VGT-Demos bei Parteizentralen in Wien

Mit Zitat aus dem Tierschutzgesetz, nach dem jetzt ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung beschlossen werden muss, erinnert der VGT die Regierung an ihre Verantwortung

07.10.2026, Wien

VGT-Aktion: Tintenfische schützen, nicht essen

Morgen ist Welt-Oktopus-Tag. Brutale Methoden beim Fang sind weithin unbekannt

06.10.2026, Wien

Handelsgericht urteilt in SPAR-Klage gegen VGT: SLAPP weitgehend bekräftigt

Richterin bestätigt OGH-Urteil und 6 Verbote der EV zu Schweine-Vollspalten, verbietet dem VGT aber zusätzlich, wissenschaftliche Studien zu Mortalität und Tierwohl-Preisen zu zitieren

06.10.2026, Wien

Welt-Oktopus-Tag: VGT-Aktion am Stephansplatz

Tierschutz-Aktion in Wien soll tierquälerische Aspekte bei der Fischerei von Tintenfischen in den Fokus rücken