Eisenstadt, 15.08.2025
Die von der Bundesregierung ab 2038 für alle Schweinebetriebe vorgeschriebene Firlefanz-Version des Vollspaltenbodens ist um nichts besser als die Bisherige
Man kanns nicht oft genug sagen: NEIN, es gibt kein Verbot des Vollspaltenbodens. Weder ab 2034, noch ab 2038, noch überhaupt irgendwann. Das, was die Bundesregierung gemeinsam mit der Schweineindustrie euphemistisch als „Gruppenhaltung Neu“ bezeichnet, ist ein Betonboden ohne Einstreu, der vollständig mit scharfkantigen Spalten durchzogen ist. Kurz: ein Vollspaltenboden. Und dass die vorgebliche „Strukturierung“ und die Platzvergrößerung um sage und schreibe 1,5 A4-Seiten pro Schwein für die Tiere keinerlei Erleichterung bringt, hat jetzt eine Tierschützerin unwiderlegbar bewiesen. Im Gegensatz zu den großmauligen Sprecher:innen der Schweineindustrie, die den Tieren diese Haltungsform zumuten und auch noch behaupten, das mache den Schweinen nichts aus, hat die Tierschützerin jetzt in Eisenstadt diesen Boden tatsächlich ausprobiert. Zwar nur 24 Stunden lang, statt den 4 Monaten, die die Schweine auf dem Vollspaltenboden verbringen müssen. Und auf derselben Fläche wie ein bis zu 85 kg schweres Schwein, aber ohne den Dreck und den Parasiten auf den Spalten, den Kot unter den Spalten und den monotonen Wänden, die Sonnenlicht, frische Luft und einen Blick in die Weite und ins Grün verhindern.
Das Urteil der Tierschützerin ist klar: „Ob strukturiert oder unstrukturiert – der Boden fühlt sich wirklich komplett gleich an. Selbst wenn es um ein paar Spalten weniger sind, bleibt es ja trotzdem ein harter Betonboden. Schlafen konnte ich auch kaum, weil ich ständig aufgewacht bin von den Schmerzen. Ich habe zahlreiche Druckstellen und beginnende blaue Flecken, und das nach nur 24 Stunden. Jetzt kann ich auf jeden Fall die vielen Gelenksentzündungen und Verletzungen der Schweine auf Vollspaltenboden nachvollziehen.
Pressefotos (Copyright: VGT.at)