Vollspaltenboden Schweine-Gülle bei ÖVP-Zentrale abgeliefert - vgt

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Vollspaltenboden Schweine-Gülle bei ÖVP-Zentrale abgeliefert

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.05.2025)

Wien, 12.05.2025

Der ÖVP-Bauernbund hat in einer Aussendung frohlockt, dass Schweine kein Stroh bekommen sollen – „Eure Tierqualpolitik stinkt nach Schweine-Scheiße“ stand auf beigefügtem Plakat

Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Seit 2022 steht im Tierschutzgesetz, dass der Vollspaltenboden ab 2040 durch einen neuen, noch zu bestimmenden Mindeststandard ersetzt werden soll. Das wurde wegen Tierschutzbedenken aufgrund der langen Übergangsfrist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Morgen will die neue Regierung diese Bestimmung nun durch eine ersetzen, die besagt, dass bis 2034-2038 eine leicht abgeänderte Version des Vollspaltenbodens in alle Schweinebetriebe eingebaut werden soll. Der Unterschied könnte größer nicht sein. Wäre durch das bisherige Gesetz der Vollspaltenboden ab 2040 Geschichte, so ist er durch das morgen zu beschließende Gesetz für die nächsten Jahrzehnte einzementiert. Kein Betrieb wird bis 2034 seinen Vollspaltenboden von einer zu einer anderen Version umbauen, um gleich danach den Vollspaltenboden wieder auszubauen und durch eine Stroheinstreu zu ersetzen. Dieses Gesetz hebt also das bestehende Verbot des Vollspaltenbodens auf und ersetzt es durch die Versicherung, dass der Vollspaltenboden mindestens bis 2060 weiter betrieben werden kann. Für alle tierschutzaffinen Menschen eine absolute Katastrophe!

Vermutlich deshalb haben heute früh unbekannte Personen Schweinegülle aus einem Vollspaltenboden-Betrieb bei der ÖVP Zentrale in der Lichtenfelsgasse in 1010 Wien abgeliefert. Daneben stand ein Plakat Eure Tierqualpolitik stinkt nach Schweine-Scheiße. Die Fotos wurden dem VGT zugespielt.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Der VfGH hebt eine Bestimmung auf, weil sie den Tierschutz zu wenig berücksichtigt, und die Regierung ersetzt diese durch eine Bestimmung, die den Tierschutz noch viel weniger berücksichtigt. Das ist, als ob man dem Höchstgericht den Stinkefinger zeigt. Das kann nicht verfassungskonform sein! Dieses Ergebnis ist kein Kompromiss mit dem Tierschutz, das ist eindeutig kein Schritt in die richtige Richtung, das ist ein Schritt zurück! Es wäre viel besser, wenn alles beim Alten bliebe. Besser, es wird 2027 auf Basis des jetzigen, unveränderten Vollspaltenbodens ein neuer Mindeststandard verhandelt, als mit diesem Gesetz, das einen Umbau zu einem für die Schweine irrelevant anderen Vollspaltenboden erzwingt. Wenn die Betriebe einmal umbauen, werden sie ganz sicher nicht gleich wieder umbauen. Für die Schweine wäre es also wesentlich besser, sämtliche den Vollspaltenboden betreffende Bestimmungen würden morgen im Parlament vollkommen aufgehoben. Besser nichts, als dieser unnötige Firlefanz. Den Schweinebetrieben kostet der Umbau Geld, dem Ende des Vollspaltenbodens steht der Umbau im Weg. Also weg damit!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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