Parlamentsdirektion lügt: bisherige Übergangsfrist 2040 für Strohhaltung statt Vollspalten - vgt

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Parlamentsdirektion lügt: bisherige Übergangsfrist 2040 für Strohhaltung statt Vollspalten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.05.2025)

Wien, 28.05.2025

Die Parlamentsdirektion behauptet aber, 2040 wäre nur der unstrukturierte Vollspaltenboden verboten worden – VGT-Demo vor Ministerrat gegen Förderung Umbau zu Vollspaltenboden!

Wie soll sich das Bekenntnis zu Tierwohl im Kaufverhalten der Konsument:innen durchsetzen, wenn sie ständig belogen werden? Die Parlamentsdirektion behauptet wörtlich in einer Aussendung zur Entscheidung des Bundesrates gestern: „Anfang 2024 hat der Verfassungsgerichtshof die für das Verbot von ‚unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich‘ in der Schweinehaltung vorgesehene Übergangsfrist bis 2040 als zu lang und als sachlich nicht gerechtfertigt beurteilt.“ Das ist eine faustdicke Lüge. In Wahrheit stand im Gesetz, das jetzt geändert wurde, dass ab 2040 auch der ‚strukturierte Vollspaltenboden‘ verboten ist. ALLE Versionen des Vollspaltenbodens wären verboten worden und dafür hat der VfGH die Frist für zu lange eingestuft. Jetzt wurde aber durch die Gesetzesänderung nicht einfach nur die Frist verkürzt, sondern das geändert, was nach dieser Frist verboten ist. Bisher waren das ALLE Vollspaltenbuchten, im neuen Gesetz sind es nur mehr die unstrukturierten Vollspaltenbuchten. Ein ganz wesentlicher Unterschied, der das bestehende Vollspaltenbodenverbot ins Gegenteil verkehrt: plötzlich ist die Firlefanz-Version des Vollspaltenbodens, der sogenannte „strukturierte“, ab 2038 für alle Schweinebetriebe Pflicht statt verboten!

Der VGT protestierte heute deshalb wieder vor dem Ministerrat am Ballhausplatz. Dabei wurde nachgestellt, wie Landwirtschaftsminister Totschnig den Menschen, die Stroh für die Schweine wollen, das Geld aus der Tasche zieht, um damit einen neuen „strukturierten“ Vollspaltenboden zu bauen. Kein Schwein braucht diese Firlefanz-Version eines Vollspaltenbodens. Lassen wir lieber alles beim Alten und das Geld in der Tasche der Menschen!

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch ist entsetzt: „Wieso darf eine Parlamentsdirektion einfach so lügen? Es ist nicht davon auszugehen, dass man im Parlament nicht in der Lage ist, Gesetzestexte zu lesen. Deshalb weiß die Parlamentsdirektion mit Sicherheit, dass die Übergangsfrist bis 2040 jene war, nach der alle Schweinebetriebe auf den neuen Mindeststandard, der 2027 auf der Basis eines Projekts mit Strohschweinen entwickelt hätte werden sollen, umgebaut haben hätten müssen. Dieser Satz kommt im neuen Gesetz nicht mehr vor. Er wurde einfach gestrichen. Ebenso wie jener Satz, dass der neue Mindeststandard von 2027 ab dem Moment seiner Festlegung für alle Neu- und Umbauten gegolten hätte. Diese für den Tierschutz essenziellen Bestimmungen, die das Verbot des Vollspaltenbodens ausgemacht haben, sind einfach aus dem Gesetz gelöscht worden! Das ist keine Verbesserung durch Reduktion der Übergangsfrist und kein Kompromiss, sondern ein extremer Rückschritt, eine totale Demontage der so wichtigen Errungenschaften des Tierschutzes. Deswegen sagen wir: weg mit dem gesamten Gesetz, wir brauchen kein Verbot des ‚unstrukturierten‘ Vollspaltenbodens. Niemand braucht umbauen. Wir wollen ab 2027 einen neuen Mindeststandard, der dann erst gesetzlich festgelegt und bis 2034 für alle Betriebe verpflichtend ist. Bis dahin muss alles beim Alten bleiben!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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