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Heute beginnt die Singvogelfangsaison im OÖ Salzkammergut

Salzkammergut, 15.09.2025

Bis Ende November werden etwa 35.000 Singvögel gequält, um dieser absurden Tradition zu huldigen – neue Auflage der Behörden beim Transport der gefangenen Vögel

Unbemerkt von der restlichen Bevölkerung Österreichs machen sich ab heute wieder etwa 500 Vögelfänger im OÖ Salzkammergut – der einzigen Region Österreichs, wo das erlaubt ist – allmorgendlich auf den Weg zu ihren Fangplätzen, um nichtsahnende zarte Singvögel in die Schnappfallen und Netze zu locken. Dazu werden im Morgengrauen sogenannte Lockvögel in winzigen Käfigen auf Bäume oder eigene Holzkonstruktionen gehängt. Deren trauriges Singen lockt ihre Artgenossen an, die sich dann in einer der gut 50 Fallen verheddern, die um die Lockvögelkäfige herum aufgehängt werden. Zwar dürfen nur 5 Arten bzw. Unterarten von Singvögeln gefangen und nur jeweils ein Vogel davon pro Vogelfänger bis April behalten werden, aber man darf auch insgesamt 10 Tiere als zukünftige Lockvögel fangen, die dann lebenslang in den Käfigen der Vogelfänger bleiben müssen. Zusätzlich werden natürlich bis Ende November ständig Tiere gefangen, um letztlich den Schönsten zu haben, der bei den Ausstellungen gewinnt. Und auch der Beifang darf nicht vergessen werden: am häufigsten geraten verschiedene Meisenarten in die Netze, die eigentlich gar nicht gefangen werden dürfen. Insgesamt sind es dann ca. 35.000 Singvögel pro Jahr, die in den Fallen leiden müssen. Und das völlig sinnlos!

Doch es gibt einen kleinen Lichtblick am Horizont. Es gab eine Beschwerde gegen die Genehmigungen zum Singvogelfang im Jahr 2024. Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat entschieden, dass die Vogelfänger beim Transport der Lockvögel zu den Fangplätzen und beim Transport sämtlicher gefangener Vögel retour in die Stadt, das Tierschutzgesetz eingehalten werden muss. Das ist neu. Bisher haben die Vogelfänger die Tiere in winzige Käfige gesteckt und gleich 5-10 dieser Käfige mit Vögeln im dunklen Rucksack ohne Frischluft ins Tal transportiert. Das widerspricht aber eindeutig dem Tierschutzgesetz, dessen § 5 (2) Zi 10 verbietet, ein Tier einer Bewegungseinschränkung und einem Sauerstoffmangel auszusetzen, sodass dieses Angst erleidet. Also dass ein gerade wild gefangener Vogel in einem winzigen Käfig Todesangst erleidet, ist wohl selbstverständlich. Zusätzlich verhindert eine von VGT und Tierschutz Austria eingebrachte Bescheidbeschwerde durch ihre aufschiebende Wirkung den Fang zahlreicher Singvögel für diese Saison. 

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch hat persönlich in vielen Fällen Vogelfänger beim Fang beobachtet: „Es ist grauenhaft, mitanzusehen, wie diese armen Vögel verzweifelt in den Netzen der Fallen zappeln und um ihr Leben fürchten. Todesangst ist das schlimmste Gefühl überhaupt. Und diese Singvögel werden vorsätzlich diesem Leid ausgesetzt, ohne dass das irgendeinen Sinn machen würde. Bisher wurde seitens der Behörden argumentiert, die Singvogelfänger dürften mit den Vögeln so umgehen, weil die OÖ Artenschutzverordnung das Bundestierschutzgesetz aushebelt. Zumindest, was den Transport der Tiere betrifft, ist das ab jetzt nicht mehr so. Wir erwarten, dass die Behörden dieses Urteilt beachten, die Vogelfänger kontrollieren und bei Übertretungen einschreiten. Bisher war das ja leider nicht der Fall!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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