Gerersdorf, 07.10.2025
Dennoch stimmt der ÖVP-Bauernbund in derselben Kammer gegen eine Änderung der Bauordnung und ist an BOKU-Projekt „Ackerschweine“ Betrieb Hubmann beteiligt
Heute läuft die Frist für Stellungnahmen zur Änderung der Bauordnung in NÖ ab. Das wäre die beste Chance, die Bauordnung zu ändern, sodass die Zelte für die Ackerschweine am Betrieb Hubmann in Gerersdorf genehmigt werden können. Vorgeblich müsste die Landwirtschaftskammer NÖ daran interessiert sein, ist sie doch am BOKU-Projekt zur Untersuchung dieser Haltungsform beteiligt. Man hofft, nicht mit dem Ziel, sie zu desavouieren. Letzteres liegt leider nahe, weil die Landwirtschaftskammer NÖ allen Ernstes in einem Email an den Betrieb Hubmann ihre Rechtsansicht mit den Worten vermittelt hat: der Betrieb Hubmann mit den Ackerschweinen im Zelt sei nicht genehmigungsfähig. Dazu kommt noch, dass der Unabhängige Bauernverband UBV bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer NÖ am 2. Dezember 2024 beantragt hat, dass sich die Kammer für eine Änderung der Bauordnung einsetzt, damit die Zelte für die Ackerschweine genehmigt werden können. Dieser Antrag wurde vom ÖVP-Bauernbund mit seiner Mehrheit in der Kammer niedergestimmt. Und tatsächlich hat die Kammer keine dahingehende Stellungnahme zur Änderung der Bauordnung in NÖ abgegeben, die bis heute in Begutachtung ist.
Also jetzt einmal langsam:
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Die Landwirtschaftskammer NÖ ist Teil eines Projekts, die Haltungsform „Ackerschweine im Zelt“ des Betriebs Hubmann auf ihre Tauglichkeit zu untersuchen
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Dieselbe Kammer hält aber diese Haltungsform für nicht genehmigungsfähig
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Und dieselbe Kammer stimmt einen Antrag auf Änderung der Bauordnung nieder, mit der die Zelte am Acker genehmigt hätten werden können
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Ein Schelm, wer da Böses denkt. Warum beteiligt sich die Kammer an einer Untersuchung einer Haltungsform, die sie für nicht genehmigungsfähig hält? Was will sie damit bezwecken? Und wenn die Kammer wirklich die Landwirt:innen unterstützen würde, müsste sie sich dann nicht für diese Haltungsform einsetzen? Wie passt das damit zusammen, dass dieselbe Kammer einen Antrag auf Änderung der Bauordnung, sodass die Haltungsform bewilligungsfähig würde, abschmettert? Und keine diesbezügliche Stellungnahme zur jetzigen Änderung der Bauordnung abgibt? Wie lässt sich das anders erklären, als dass die Landwirtschaftskammer NÖ nur die große Tierindustrie mit Vollspaltenboden im Auge hat und die alternativen Haltungssysteme der Pionier:innen unter den Landwirt:innen, die den Schweinen Stroh, Suhle und ganztägig Freilauf bieten, sabotiert, wo es nur geht? Der ÖVP Bauernbund will nicht, dass sich die Strohhaltung durchsetzt, weil die Tierindustrie auf Vollspalten setzt. Das ist die einzig mögliche Schlussfolgerung aus den Fakten zu diesem Fall. Ein bauernfeindliches Armutszeugnis!“
Pressefotos (Copyright: VGT.at)