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SLAPP-Prozess von SPAR gegen den VGT: Schweine-Vollspaltenboden sei besser als Stroh

Wien, 21.10.2025

SPAR lässt Zeugen erklären, dass der Vollspaltenboden für Schweine keine Nachteile habe, eine Stroheinstreu aber schon: sie würde krank machen

Wie bekannt, versucht der multinationale Konzern SPAR seit Mitte 2022, in einem SLAPP-Monsterprozess den VGT mundtot zu machen. Obwohl der Oberste Gerichtshof dem VGT in der Klage auf Einstweilige Verfügung weitgehend Recht gegeben hat, forciert SPAR weiter seine Klage. Gestern fand ein weiterer Verhandlungstag am Handelsgericht Wien statt. Einvernommen wurden zwei Zeugen von SPAR: der für den Einkauf von Schweinefleisch bei TANN zuständige DI Leopold Scharner und der Geschäftsführer der Erzeugergemeinschaft von Schweinebetrieben Gut Streitdorf, Werner Habermann. Beide erklärten, dass es auf Vollspaltenboden nicht mehr Verletzungen und Todesfälle als mit einer Stroheinstreu und doppelt so viel Platz gäbe. Im Gegenteil, angeblich käme es mit Stroh und einem Auslauf ins Freie zu doppelt so vielen Lungenentzündungen. Eigentlich, nimmt man die beiden SPAR-Zeugen ernst, sind weder Bio- noch Tierwohlhaltung besser für die Tiere als der brutale, einstreulose Betonvollspaltenboden. Ja, beide zitierten eine von der Schweinebörse in Auftrag gegebene Studie, laut der nur jedes 2000te Schwein (!!) auf Vollspaltenboden ein entzündetes Gelenk hätte. Und das, obwohl eine Dissertation an der Tierärztlichen Fakultät der LMU München nach der Untersuchung von 948 Schlachtkörpern aus Vollspaltenbodenhaltung zum Schluss kam, dass 92 % (!) der Schweine schmerzhaft entzündete Gelenke haben! Auf die direkte Frage, was der Vorteil von Tierwohl mit Stroheinstreu sei, sagte Habermann wörtlich: dass der Bauer mehr Arbeitsaufwand hat. Nach Auskunft der Zeugen gibt es keinen Grund für SPAR, Tierwohlhaltung mit Stroheinstreu zu fördern: den Schweinen ginge es schlechter und die Kosten sind höher.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch vertrat den VGT gestern vor Gericht: „SPAR argumentiert offensichtlich, dass der Vollspaltenboden sogar besser wäre, als die Tierwohlhaltung mit Stroheinstreu und die Biohaltung. Will SPAR ein Gerichtsurteil erreichen, dass es dem VGT verbietet, den Vollspaltenboden als Tierquälerei zu bezeichnen? Zumindest will SPAR argumentieren, dass der mangelnde Einsatz für Stroheinstreu keine Behinderung von Tierschutz sei, weil Tierwohl ja sowieso nicht besser für die Tiere wäre. Deshalb ist dann offenbar auch die „Aktionitis“ von SPAR mit Billigstpreisen für tierquälerisches Vollspaltenbodenfleisch auch kein Tierschutzproblem. Es ist kaum zu fassen, wohin sich SPAR versteigt. Da will sich SPAR als Tierschutzmusterschüler darstellen und sagt dann öffentlich, dass der Vollspaltenboden das Beste für die Schweine wäre. Gibt es einen größeren Widerspruch?“

SPAR ist zu keiner vernünftigen außergerichtlichen Einigung bereit. Am nächsten Verhandlungstag, dem 2. März ab 9 Uhr, kommen noch 8 Zeug:innen des VGT zu Wort. Dann müsste das Verfahren spruchreif sein – nach 4 (!) Jahren!!

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