Wien, 30.03.2026
Bei seiner Rede zum Wolf meinte Mayr-Melnhof, zur Verteidigung von Leib und Eigentum darf er zur Schusswaffe greifen: er hat selbst am 20.11.2017 Tierschützer verletzt und beraubt
Großmaulig sprach Mayr-Melnhof kürzlich in Vorarlberg davon, sein „Eigentum“ gegen den Wolf mit der Waffe zu verteidigen (zum ORF-Bericht). Selbstverständlich sei er sogar von der Verfassung dazu berechtigt, wenn er den Caniden abknallt, wenn dieser seine Tiere nur „schief“ anschaue (die Rede in voller Länge ist auf Youtube abrufbar). Derselbe Mayr-Melnhof hat am 20.11.2017 am öffentlichen Treppelweg an der Salzach während einer Treibjagd in seinem damaligen Jagdgatter in der Antheringer Au zwei Tierschützer widerrechtlich überfallen, verletzt und ihnen mit Gewalt Gegenstände wie Kameras und ein Funkgerät entwendet. Das hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg festgestellt und wurde durch den Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Mayr-Melnhof hat damals vor Gericht gelogen und behauptet, die beiden Tierschützer hätten in das Jagdgatter hineingehen wollen. In Wahrheit filmten sie nur von außen die von Mayr-Melnhof organisierte – damals noch legale! – Tierquälerei im Jagdgatter. Mayr-Melnhof hatte in seinem Jagdgatter in den Jahren davor sogar gezüchtete zahme Enten ausgesetzt, um sie in einer gesellschaftlichen Belustigung abzuknallen und von Jagdhunden hetzen zu lassen. Und das mitten in einem Vogelschutzgebiet! Daher jetzt die Frage an Mayr-Melnhof: Darf man ihn beim Wort nehmen? Darf man sich auch gegen seine gewalttätigen Übergriffe mit der Schusswaffe in der Hand wehren? Hätten die Tierschützer damals Mayr-Melnhof mit Gewalt vertreiben dürfen oder gelten diese Ansagen zur Verteidigung von Leib und Eigentum nur für ihn?
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war damals vor Ort: „Mayr-Melnhof soll seinen Mund nicht zu voll nehmen. Er ist viel mehr Gewalttäter als jeder Wolf. Während Wölfe sich nur zu ernähren versuchen, verletzt Mayr-Melnhof Tierschützer, weil sie seine damaligen tierquälerischen Machenschaften aufgedeckt haben. Charakterlich äußerst verwerflich – im Gegensatz zum Wolf. Und dann lügt er auch noch frech vor Gericht! Aber in der Öffentlichkeit will er sich als anständiger Grundbesitzer präsentieren, der nur Bestes will. In Wahrheit ist er ein Gewalttäter, der für seine egoistischen Zwecke unschuldige, wehrlose Menschen überfällt und verletzt. Abgesehen davon ist klar: Mayr-Melnhof hat keine Ahnung von der Natur und von Tieren. Sein Zugang ist nur nutzen und zerstören. Vielleicht sollte er einmal wochenlang ohne zivilisatorische Hilfe und Waffe mit dem Zelt durch die Natur wandern, dann würde er den Wolf vielleicht anders – und zwar realistischer und naturnäher – sehen. Aber dazu ist er gar nicht in der Lage. Er kann nur mit dem Auto durch den Wald rasen und gefütterte Hirsche mit einer Schusswaffe abknallen. Mehr ‚Natur‘ ist bei ihm nicht drin!“