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Stadt Salzburg verschweigt: Fütterungsverbot in Augsburg hat Ausnahmen für Fütterungsplätze

Salzburg, 09.04.2026

Der Amtsbericht „Stadttaubenkonzept“ der Stadt Salzburg offenbart, dass wichtige Informationen vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden und die artgerechte Fütterung der Stadttauben bis zum Einzug in die Taubenschläge an kontrollierten Fütterungsplätzen so verhindert wird.

Am 2. Oktober 2025 beschloss die Stadt Salzburg, das Taubenmanagementkonzept "Augsburger Modell" (1) mit betreuten Taubenschlägen, artgerechter Fütterung und Eiertausch zur Populationskontrolle umzusetzen. Doch bei der Umsetzung kommt es aus Tierschutzsicht zu behördlichen Fehlleistungen.

Im Amtsbericht der Stadt Salzburg (2) vom 9. März 2026 ist zu lesen, dass die „Stadt Augsburg im Jahr 2023 flankierend zum Augsburger Stadttaubenmodell ein Taubenfütterungsverbot erlassen“ habe, weswegen das Fütterungsverbot in der Stadt Salzburg ebenfalls gerechtfertigt sei. Dabei wird bewusst verschwiegen, dass die Taubenfütterungsverbotsverordnung der Stadt Augsburg (3) wichtige Ausnahmen enthält, nämlich die Futterstellen/Fütterungsplätze sowie die Taubenschläge:

§ 2
Taubenfütterungsverbot
Es ist verboten, im Stadtgebiet der Stadt Augsburg verwilderte Tauben zu füttern. […] Hiervon ausgenommen sind von der Stadt Augsburg veranlasste Maßnahmen oder das Füttern an von der Stadt Augsburg genehmigten oder eingerichteten Futterstellen und Taubenschlägen.

Weiters wird von der Stadt Salzburg hinsichtlich des Augsburger Fütterungsverbots nicht erwähnt, dass die Stadt Augsburg bereits 12 laufende Taubenschläge besitzt, in denen die Tauben artgerecht versorgt werden und daher eine Fütterung durch Privatpersonen im Stadtgebiet nicht mehr nötig ist. Diese Taubenschläge werden zudem bereits seit den frühen 1990er Jahren sehr erfolgreich betrieben – lange bevor 2023 das Fütterungsverbot mit Ausnahmen beschlossen wurde. Ganz anders stellt sich die Situation jedoch in Salzburg dar, wo es derzeit noch keinen einzigen Taubenschlag gibt, also keine einzige Taube von der Stadt artgerecht versorgt wird, weswegen die Salzburger Stadttauben großen Hunger leiden und verhungern.

Das Augsburger Stadttaubenmodell nach Rudolf Reichert sieht dezidiert die Einrichtung von durch die Stadt kontrollierten und betreuten Fütterungsplätzen/Futterstellen vor, an denen die Stadttauben bis zum Einzug in die Taubenschläge artgerecht versorgt werden können. Während sich die Stadt Augsburg in den Taubenschlägen und an den Fütterungsplätzen vorbildlich um die Versorgung der Stadttauben kümmert, lässt Salzburg ihre Stadttauben nach wie vor hungern und verhungern und möchte sogar den Strafrahmen für Menschen, die hungernde Tauben mit Körnern versorgen, von derzeit 218 Euro auf 1000 Euro oder zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe anheben!

Georg Prinz, Vize-Obperson des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, dazu: „Es ist unfassbar, wie sich die Stadt Salzburg an der Verordnung für ein Fütterungsverbot der Stadttauben vom Jahr 1994 festbeißt, das jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt. Dass die Stadt keinerlei Argumente für die Verweigerung der Einrichtung von Fütterungsplätzen hat, zeigt ganz klar das bewusste Verschweigen der Ausnahmeregelungen des Fütterungsverbots in Augsburg. Herr Bürgermeister Auinger, kommen Sie zur Vernunft und richten Sie die vorübergehenden Fütterungsplätze ein, bis die Tauben in ihre Taubenschläge eingezogen sind.“

Am 22. April 2026 halten Aktivist:innen der Vereine VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, ARGE Stadttauben Salzburg und RespekTiere von 15 -18 Uhr eine Mahnwache für die Stadttauben vor dem Schloss Mirabell, dem Sitz der Salzburger Stadtregierung, ab. Diese Veranstaltung findet im Rahmen der "Salzburger Aktionstage für ein gutes Leben für alle" statt.

Quellen:

(1) vgl. Augsburger Stadttauben 
(2) Amtsbericht Stadttaubenkonzept der Stadt Salzburg
(3) Taubenfütterungsverbotsverordnung Augsburg

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