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Wolfstötungen in Österreich: offizielle Beschwerde bei EU-Kommission aus Italien

Wien, 07.07.2026

Tötungen zweier nachweislich harmloser Wölfe mit GPS-Halsband aus Italien in Kärnten (Feb 2026) und jetzt in Tirol – Beschwerde 25 internationaler Natur- und Tierschutzorganisationen.

Während in Österreich völlig rechtswidrig und ohne jeden Verstand auf jeden Wolf geballert wird, der irgendwo auftaucht, studiert man in Italien wissenschaftlich deren Verhalten. Die Universitäten von Sassari und von Udine hatten jeweils einen Jungwolf mit einem GPS-Sender ausgestattet, den diese klar ersichtlich um den Hals trugen. Diese Jungwölfe Mirco und Andrea machten den großen Fehler, Österreich zu betreten. Obwohl Österreich den Artenschutzbestimmungen der EU unterliegt, hat man beide Wölfe rechtswidrig in kürzester Zeit getötet. Und das, trotzdem in beiden Fällen die Behörden von Italien aus über den Aufenthaltsort der besenderten Wölfe informiert worden waren! Ja, die Vermutung ist naheliegend, dass die Behörden vorsätzlich diese Information über die Standorte der Wölfe nutzten, um sie töten zu lassen. Darüber hinaus beweisen die GPS-Daten der beiden Jungwölfe, dass sie weder ein Risiko darstellten, noch irgendein sogenanntes Nutztier gerissen hätten. Ja, der jetzt in Schlitters in Tirol geschossene Wolf namens Mirco war zum Zeitpunkt der angeblichen Bedrohung überhaupt nicht in Österreich.

Die von 25 internationalen Natur- und Tierschutzorganisationen – darunter dem VGT – unterschriebene Beschwerde bezieht sich nicht nur auf die beiden konkreten Fälle, sondern auch auf die Verordnungen zur Ausrottung von Wölfen in Tirol, Kärnten, Salzburg, OÖ, NÖ und Vorarlberg insgesamt. Dadurch, dass sie kategorisch jede Alm als „nicht schützbar“ einstufen und eine sehr niedrige Schwelle einführen, um Wölfe als „Risikowölfe“ oder „Schadwölfe“ zu klassifizieren, widersprechen sie der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (Artikel 14), der Berner Konvention und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (C-88/19 und C-601/22). In Österreich ist die Wolfspopulation weit davon entfernt, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Das Töten von Wölfen ohne diesen ist aber nach einigen einschlägigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (C-601/22, C-629/23 und C-674/17) klar EU-rechtswidrig.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch, der die Beschwerde für den VGT unterschrieben hat, dazu: „In Italien wird Österreich als ‚Todeszone‘ für Wölfe bezeichnet. Die fanatische Abschusspraxis hierzulande verhindert vollkommen, dass sich die Wolfspopulationen von südlich und nördlich der Alpen verbinden, was aus Naturschutzsicht für den genetischen Austausch sehr wichtig wäre. Was Tiere betrifft, ist Österreich einfach kein Rechtsstaat. Vor allem die Landesregierungen agieren wie im Wilden Westen und scheren sich um keine Gesetze, wohl wissend, dass Tiere als Sachen gelten und daher niemand in ihrem Namen ein Gericht anrufen kann. Erfreulich, dass dieses hinterwäldlerische Gehabe jetzt international auffällt und die redlichen Bemühungen in Italien zur wissenschaftlichen Erforschung von Wölfen, die durch Österreich einfach zunichte gemacht wurden, einen Anlassfall bieten, die Ausrottungsbestrebungen hierzulande vor die EU-Kommission zu bringen. Nur in Österreich wird derart primitiv mit dem Wolf umgegangen. Alle anderen Länder um uns herum, auch jene mit Anteil an den Alpen und Schafen auf Almen, machen das wesentlich vernünftiger und besser. Was in Österreich mit dem Wolf passiert ist eine große Schande für unser Land. Das Staatsziel Tierschutz wird mit Füssen getreten!“

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